Pflegemindestlohn 2026: Neue Sätze für Fachkräfte und Hilfskräfte
Anders als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt in der Pflege ein eigener, höherer Branchenmindestlohn – gestaffelt nach Qualifikation. Zum 1. Juli 2026 sind die Sätze erneut gestiegen, eine weitere Erhöhung ist für Juli 2027 bereits beschlossen. Wer einen Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung führt, muss die neuen Untergrenzen kennen: Sie gelten bundesweit und unabhängig von einer Tarifbindung.
Was der Pflegemindestlohn ist – und für wen er gilt
Der Pflegemindestlohn ist ein eigenständiger Branchenmindestlohn auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Eine unabhängige Pflegekommission empfiehlt die Höhe, das Bundesarbeitsministerium setzt sie per Verordnung in Kraft. Er gilt für die meisten Betriebe der Altenpflege und ambulanten Pflege – also für Pflegedienste, Pflegeheime und Betreuungsdienste – und zwar bundeseinheitlich, ohne Ost-West-Unterschied. Weil er über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt, ist er in der Pflege die maßgebliche Untergrenze.
Die Sätze ab 1. Juli 2026
Die Pflegekommission hat sich am 19. November 2025 auf die nächsten Stufen verständigt. Seit dem 1. Juli 2026 gelten diese Mindeststundenlöhne, gestaffelt nach Qualifikation:
- Pflegefachkräfte: 21,03 € pro Stunde
- qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung): 17,80 € pro Stunde
- Pflegehilfskräfte (ohne einschlägige Ausbildung): 16,52 € pro Stunde
Die nächste Stufe ab 1. Juli 2027
Bereits beschlossen ist die Folgeerhöhung ein Jahr später. Ab dem 1. Juli 2027 steigen die Sätze auf 21,58 € für Pflegefachkräfte, 18,26 € für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 16,95 € für Pflegehilfskräfte. Wer heute schon plant und kalkuliert, sollte diese Stufe in mittelfristige Personalkosten- und Pflegesatzverhandlungen einbeziehen.
Zusätzlicher Pflege-Urlaubsanspruch
Zum Pflegemindestlohn gehört traditionell auch ein zusätzlicher Mindesturlaub, der über den gesetzlichen Anspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz hinausgeht. Prüfen Sie die jeweils aktuelle Pflegearbeitsbedingungenverordnung, wie viele zusätzliche Urlaubstage im laufenden Jahr vorgeschrieben sind, und hinterlegen Sie diesen Anspruch korrekt in Ihrer Urlaubsverwaltung.
Was das für die Praxis bedeutet
Der Pflegemindestlohn ist eine absolute Untergrenze: Ein niedrigerer Lohn ist auch mit Zustimmung der Mitarbeitenden unwirksam, und Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Für die tägliche Arbeit heißt das:
- Qualifikation sauber dokumentieren – sie entscheidet über die Lohngruppe.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen zusätzlich obendrauf, sie sind nicht Teil des Mindestlohns.
- Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind mindestlohnrelevant – hier lohnt ein genauer Blick auf die Vergütung.
- Jede geleistete Stunde muss erfasst und dokumentiert sein, damit die Einhaltung des Mindestlohns nachweisbar ist.
Fazit
Mit 21,03 € für Fachkräfte hat der Pflegemindestlohn 2026 ein neues Niveau erreicht – und steigt 2027 weiter. Wer die Staffelung kennt, sauber eingruppiert und die Arbeitszeit lückenlos dokumentiert, erfüllt die Vorgaben zuverlässig und kann die höheren Personalkosten frühzeitig in seine Kalkulation einplanen.
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