Fahrt- und Wegezeiten: Wann die Fahrt zur Arbeitszeit wird
Ob die Pflegekraft zum ersten Klienten fährt, der Bote Medikamente ausliefert oder die MFA zur Fortbildung reist: Fahrten gehören in vielen Gesundheitsbetrieben zum Alltag. Ob sie Arbeitszeit sind – und ob sie bezahlt werden müssen – hängt vom Einzelfall ab. Die wichtigsten Regeln und Urteile im Überblick.
Zwei Fragen sauber trennen
Bei Fahrten stellen sich immer zwei getrennte Fragen, die gern vermischt werden. Erstens die arbeitszeitrechtliche: Zählt die Fahrt als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes – also für Höchstarbeitszeit, Pausen und die elfstündige Ruhezeit? Zweitens die vergütungsrechtliche: Muss die Fahrt bezahlt werden, und wenn ja, wie? Die erste Frage beantwortet das ArbZG, die zweite der Arbeits- oder Tarifvertrag. Eine Fahrt kann Arbeitszeit sein, ohne gesondert vergütet zu werden – und umgekehrt.
Der normale Weg zur Arbeit: Wegezeit
Die tägliche Fahrt von zu Hause zur festen Arbeitsstätte und zurück ist Wegezeit. Sie zählt nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht als Arbeitszeit und wird nicht vergütet – sie gilt als privat, weil die Beschäftigten Wohnort und Verkehrsmittel selbst wählen. Das betrifft die Apothekerin auf dem Weg in ihre Apotheke ebenso wie die MFA auf dem Weg in die Praxis.
Kein fester Arbeitsort: das EuGH-Urteil zur ambulanten Pflege
Anders liegt der Fall, wenn Beschäftigte keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben, sondern von Einsatz zu Einsatz fahren. Der Europäische Gerichtshof hat am 10. September 2015 (C-266/14) entschieden: Bei solchen Beschäftigten ist bereits die Fahrt von der Wohnung zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück nach Hause Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie. Für die ambulante Pflege heißt das: Auch die erste und die letzte Fahrt des Tages zählen arbeitszeitrechtlich mit, nicht nur die Fahrten zwischen den Klienten.
Fahrten während der Arbeit
Unstrittig Arbeitszeit sind Fahrten, die während des Dienstes im Auftrag des Arbeitgebers erfolgen:
- Fahrten zwischen zwei Einsatzorten – etwa von Klient zu Klient auf der Pflegetour.
- Botendienst der Apotheke: das Ausfahren von Medikamenten ist Arbeit, nicht Weg.
- Fahrten von der Praxis oder Apotheke zu einem auswärtigen Termin und zurück (BAG, Urteil vom 12.12.2012 – 5 AZR 355/12).
Dienstreisen und Fortbildungen
Fährt eine Mitarbeiterin auf Anordnung zu einer auswärtigen Fortbildung oder einem Termin, ist die erforderliche Reisezeit regelmäßig wie Arbeit zu vergüten – das Bundesarbeitsgericht hat dies für Auslandsentsendungen ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17) und für die vom Arbeitgeber veranlasste Reise verallgemeinert. Wie die Zeit konkret angerechnet wird, kann eine wirksame arbeits- oder tarifvertragliche Regelung im Rahmen des Zulässigen abweichend festlegen; ganz vergütungsfrei stellen lässt sie sich aber nicht.
Arbeitszeit heißt nicht automatisch: gleiche Bezahlung
Zählt eine Fahrt als Arbeitszeit, ist damit noch nicht gesagt, dass sie wie eine volle Arbeitsstunde bezahlt wird. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag; dieser darf für reine Fahrtzeiten einen niedrigeren Satz vorsehen. Eine absolute Untergrenze bleibt aber: Über den gesamten Monat gerechnet muss jede geleistete Arbeitszeit – Fahrten eingeschlossen – mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erreichen.
Warum das für Planung und Zeiterfassung zählt
Wer Fahrtzeiten arbeitszeitrechtlich mitzählt, muss sie auch bei Höchstarbeitszeit und Ruhezeit berücksichtigen. Eine Pflegetour, die auf dem Papier acht Stunden Pflege umfasst, kann mit Fahrten deutlich länger werden – und die Elf-Stunden-Ruhezeit bis zum nächsten Frühdienst gefährden. Seit dem BAG-Beschluss zur Zeiterfassungspflicht (2022) müssen ohnehin Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit dokumentiert werden – erfassungspflichtige Fahrten gehören dazu.
- Klären Sie je Rolle, welche Fahrten Arbeitszeit sind – und regeln Sie deren Vergütung im Arbeitsvertrag eindeutig.
- Planen Sie Fahrzeiten realistisch in Touren und Dienste ein, statt sie zu verschweigen.
- Erfassen Sie Fahrten mobil, damit Arbeitszeit, Ruhezeit und Lohn stimmen.
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