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Arbeitszeitgesetz & Schichtarbeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt den Rahmen für jeden Dienstplan. Gerade im Schichtbetrieb von Pflege, Apotheke und Praxis lohnt es sich, die wichtigsten Grenzen zu kennen – denn Verstöße sind nicht nur teuer, sondern auch ein Sicherheitsrisiko.

Lesezeit 6 Min. Aktualisiert 10. Juni 2026

Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Werktage sind Montag bis Samstag – der Samstag ist also rechtlich ein normaler Arbeitstag.

Ruhepausen

Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Pausen können in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Ruhezeit zwischen den Diensten

Nach Arbeitsende müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen, bevor der nächste Dienst beginnt. Das macht insbesondere die berüchtigte Kombination aus Spätdienst und direkt folgendem Frühdienst kritisch.

Nacht- und Schichtarbeit

Nachtarbeit ist jede Arbeit von mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr. Auch für Nachtarbeitnehmer gilt grundsätzlich die Acht-Stunden-Grenze. Nachtarbeitende haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen sowie auf einen angemessenen Ausgleich (Freizeit oder Zuschlag).

Sonn- und Feiertagsarbeit

Grundsätzlich gilt ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen – mit zahlreichen Ausnahmen, unter anderem für Krankenhäuser, Pflege und Notdienste. Wer sonntags arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag.

Warum Software hier hilft

Diese Regeln gleichzeitig im Kopf zu behalten, ist bei einem vielköpfigen Schichtplan kaum möglich. Eine Dienstplan-Software prüft Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Pausen automatisch und warnt, bevor ein Verstoß im veröffentlichten Plan landet.

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