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Pflegefachassistenz-Ausbildung ab 2027: bundeseinheitlich, vergütet – und was das für den Dienstplan heißt

Bislang gibt es für die Pflegehilfe und -assistenz rund 27 verschiedene landesrechtliche Ausbildungen mit unterschiedlichen Namen, Dauern und Inhalten. Damit ist ab 2027 Schluss: Eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung schafft einen einheitlichen Standard – vergütet, generalistisch, mit klarem Anschluss an die Pflegefachkraft. Dieser Leitfaden erklärt die neuen Eckdaten und zeigt, was Einsatzstellen bei Praxiseinsätzen, Anleitung und Personalplanung beachten müssen.

Lesezeit 8 Min. Aktualisiert 30. August 2026
Das Wichtigste in Kürze: Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung und ersetzt die bisher rund 27 landesrechtlichen Regelungen. Sie dauert in Vollzeit 18 Monate (Teilzeit bis 36 Monate), ist generalistisch mit Pflichteinsätzen in stationärer Langzeitpflege, ambulanter Langzeitpflege und stationärer Akutpflege aufgebaut und wird durchgängig vergütet – bislang erhielt nur etwa die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung. Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich der Hauptschulabschluss; im Anschluss ist eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachperson möglich. Die neue Berufsbezeichnung lautet „Pflegefachassistentin“ bzw. „Pflegefachassistent“. Für den Dienstplan zählt: Auszubildende sind Lernende in der Ausbildung, keine vollwertige Fachkraft-Besetzung – Praxiseinsätze, Anleitung und Berufsschulzeiten gehören früh in den Plan.

Von 27 Länderregelungen zu einem bundesweiten Standard

Die Pflegehilfe- und -assistenzausbildung war bislang Ländersache – mit der Folge, dass Bezeichnung, Dauer, Inhalte und Anerkennung von Bundesland zu Bundesland auseinanderliefen. Wer in einem Land eine Assistenzqualifikation erwarb, konnte damit im nächsten Land vor verschlossenen Türen stehen. Das neue Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beendet diesen Flickenteppich: Ab dem 1. Januar 2027 gilt bundesweit derselbe Standard mit derselben Berufsbezeichnung und derselben Anerkennung.

Für Einrichtungen ist das doppelt relevant: als Ausbildungsbetrieb, der die neue Struktur umsetzt, und als Arbeitgeber, der Absolventinnen und Absolventen künftig bundesweit einheitlich einordnen und einsetzen kann.

Die Eckdaten der neuen Ausbildung

Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 im Überblick
MerkmalRegelung
Start1. Januar 2027
Dauer Vollzeit18 Monate
Dauer Teilzeitbis zu 36 Monate
Verkürzungbei einschlägiger Berufserfahrung möglich; bei langjähriger Tätigkeit Reduktion der praktischen Ausbildung auf einen Kurs (rund 320 Stunden)
Zuganggrundsätzlich Hauptschulabschluss – ohne Abschluss bei positiver Erfolgsprognose der Pflegeschule möglich
Vergütungdurchgängig vergütet (bisher nur rund die Hälfte der Auszubildenden)
Aufbaugeneralistisch, Pflichteinsätze in drei Versorgungsbereichen
BerufsbezeichnungPflegefachassistentin / Pflegefachassistent

Die generalistische Ausrichtung ist der zweite große Unterschied zur bisherigen Vielfalt. Auszubildende durchlaufen Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege – sie lernen also nicht nur einen Versorgungsbereich kennen, sondern die Breite der Pflege. Genau diese Einsätze sind es, die in der Personalplanung Aufmerksamkeit brauchen.

Durchlässigkeit nach oben: der Anschluss zur Pflegefachkraft

Die Assistenzausbildung ist als Einstieg gedacht, nicht als Sackgasse. Nach dem Abschluss lässt sich eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachperson anschließen – auch ohne den sonst geforderten weiterführenden Schulabschluss –, und darüber ist perspektivisch der Weg bis zum pflegewissenschaftlichen Bachelor offen. Für Einrichtungen ist das ein Argument in der Personalgewinnung: Die Assistenzausbildung wird zur ersten Stufe einer Laufbahn, die im eigenen Haus weitergehen kann.

Was Auszubildende im Dienstplan bedeuten

Der häufigste Planungsfehler bei Auszubildenden ist, sie als reguläre Kraft einzurechnen. Eine Pflegefachassistenz in Ausbildung ist eine Lernende: Sie arbeitet unter Anleitung, ist noch nicht als Fachkraft zu zählen und darf nicht die Person sein, die eine fehlende Fachkraft ersetzt. Wie bei Freiwilligen gilt der Test – streicht man die Auszubildende gedanklich aus dem Plan, muss die fachliche Besetzung trotzdem stehen.

Auszubildende (Pflegefachassistenz) im Plan richtig einordnen
AspektWorauf es ankommt
FachkraftbesetzungAuszubildende zählen nicht als Fachkraft; jede Schicht muss unabhängig von ihnen besetzt sein
Praxisanleitungqualifizierte Anleitung muss in überlappenden Schichten anwesend sein
PraxiseinsätzeWechsel in andere Versorgungsbereiche (ambulant/Akut) früh als Abwesenheit blocken
Berufsschule / TheorieUnterrichtsblöcke gehören als feste Abwesenheit in den Plan
Jugendschutzbei Auszubildenden unter 18 gelten die Grenzen des JArbSchG (Nacht-, Wochenend- und Höchstarbeitszeit)

Besonders die generalistischen Pflichteinsätze sind ein Stolperstein: Ist die Auszubildende für Wochen im ambulanten Dienst oder in der Akutpflege, fehlt sie in der Stammeinrichtung – wer das nicht vorab einplant, reißt kurzfristig eine Lücke auf, die man für eine feste Kraft gehalten hat. Auch die Praxisanleitung braucht Planung: Sie ist kein Nebenher, sondern eine eigene, zeitgebundene Aufgabe, die überlappende Schichten von Anleitung und Auszubildender voraussetzt.

So planen Sie Pflegefachassistenz-Azubis sauber ein

Vier Dinge halten die Ausbildung und den Betrieb zusammen: die fachliche Besetzung unabhängig von der Auszubildenden prüfen; Berufsschul- und Theorieblöcke sowie externe Praxiseinsätze frühzeitig als Abwesenheit hinterlegen; die Praxisanleitung in überlappende Schichten legen; und bei Minderjährigen die Grenzen des Jugendarbeitsschutzes schon beim Zuweisen beachten. Von Hand in einer Tabelle geraten genau diese Punkte durcheinander, sobald mehrere Auszubildende mit wechselnden Einsatzorten und Unterrichtsblöcken zusammentreffen.

Auszubildende als eigene Rolle mit hinterlegter Qualifikation führen, die Fachkraftbesetzung je Schicht getrennt prüfen, Berufsschule und externe Praxiseinsätze als Abwesenheit blocken und Anleitung planbar überlappen lassen – dafür ist Dienstplan-Software gemacht. Im apotower-Vergleich für Gesundheitsbetriebe liegt Aplano vorn: Qualifikationen sind je Schicht als Voraussetzung hinterlegbar, sodass eine Auszubildende eine Fachkraftschicht gar nicht erst füllt, Abwesenheiten und Stundenkonten laufen mit, und Warnungen zu Arbeitszeit und Ruhezeit erscheinen schon beim Zuweisen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung?

Ab dem 1. Januar 2027. Sie ersetzt die bisher rund 27 landesrechtlichen Helfer- und Assistenzausbildungen durch einen bundesweit einheitlichen Standard mit derselben Berufsbezeichnung und Anerkennung. Damit können Pflegefachassistentinnen und -assistenten künftig leichter das Bundesland wechseln.

Wie lange dauert die Ausbildung und wird sie vergütet?

In Vollzeit dauert sie 18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monate; bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine Verkürzung möglich. Neu ist, dass alle Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung erhalten – bislang wurde nur etwa die Hälfte der Assistenzausbildungen vergütet.

Welchen Schulabschluss braucht man?

Grundsätzlich einen Hauptschulabschluss. Auch ohne formalen Schulabschluss ist der Zugang möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Erfolgsprognose ausstellt. Die Ausbildung ist damit bewusst niedrigschwellig gehalten, um mehr Menschen den Einstieg in die Pflege zu ermöglichen.

Kann man nach der Assistenzausbildung Pflegefachkraft werden?

Ja. Im Anschluss lässt sich eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachperson absolvieren – auch ohne den sonst geforderten weiterführenden Schulabschluss –, und darüber ist perspektivisch bis zum Bachelor der Weg offen. Die Assistenzausbildung ist als durchlässige Einstiegsstufe angelegt, nicht als Sackgasse.

Zählen Pflegefachassistenz-Azubis auf die Fachkraftquote?

Nein. Auszubildende sind Lernende und keine vollwertige Fachkraft-Besetzung. Jede Schicht muss unabhängig von ihnen fachlich besetzt sein; sie arbeiten unter Anleitung. Für den Dienstplan heißt das: Praxiseinsätze, Berufsschulzeiten und die Anleitung gehören früh als eigene Positionen eingeplant, nicht als reguläre Besetzung verbucht.

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