← Ratgeber Lohn

Mindestlohn 2027: 14,60 Euro – was die neue Stufe für die Personalplanung bedeutet

Die nächste Mindestlohnstufe steht fest: Ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro brutto pro Stunde. Für Apotheke, Praxis und Pflege – Betriebe mit vielen Aushilfen und Teilzeitkräften – ist das mehr als eine Zahl in der Lohnabrechnung. Weil die Minijob-Grenze automatisch mitsteigt, verschiebt sich, wie viele Stunden eine geringfügig beschäftigte Kraft im Monat arbeiten darf. Wer das erst im Januar bemerkt, plant ein halbes Jahr mit den falschen Stundenbudgets. Dieser Leitfaden zeigt, was gilt – und wie Sie die Umstellung rechtzeitig in den Plan holen.

Lesezeit 6 Min. Aktualisiert 31. August 2026
Das Wichtigste in Kürze: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die daran gekoppelte Minijob-Grenze steigt automatisch von 603 auf 633 Euro im Monat (7.596 Euro im Jahr). Die zulässige Stundenzahl bei Mindestlohn bleibt dabei nahezu gleich – rund 43 Stunden im Monat –, weil Grenze und Lohn gemeinsam angehoben werden. Entscheidend ist das für alle, die über dem Mindestlohn zahlen: Dort sinkt die Stundenzahl, die im Minijob bleibt. Die Umstellung gehört deshalb schon in die Dienstplanung des vierten Quartals 2026, nicht erst in die Januar-Abrechnung.

14,60 Euro ab Januar 2027 – die zweite von zwei beschlossenen Stufen

Die Mindestlohnkommission hat 2025 eine Anhebung in zwei Schritten empfohlen, die Bundesregierung hat sie in Kraft gesetzt: zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die 2027er-Stufe ist damit nichts Überraschendes mehr – sie ist längst beschlossen und lässt sich vollständig vorausplanen. Genau das ist der Punkt: Wer sie kennt, kann Personalkosten, Stundenbudgets und Minijob-Verträge geordnet umstellen, statt im Januar nachzusteuern.

Die Minijob-Grenze steigt automatisch auf 633 Euro

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie errechnet sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das: 14,60 × 130 ÷ 3 ≈ 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro im Monat. Über das Jahr sind das 7.596 Euro. Die Grenze wächst also im gleichen Takt wie der Lohn – das ist der Grund, warum ein Minijob bei Mindestlohn weiterhin etwa 43 Stunden im Monat trägt.

Mindestlohn und Minijob-Grenze im Vergleich
20262027
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 €/Std.14,60 €/Std.
Minijob-Grenze (Monat)603 €633 €
Minijob-Grenze (Jahr)7.236 €7.596 €
Stunden bei Mindestlohn≈ 43,4 Std./Monat≈ 43,3 Std./Monat
Obergrenze Midijob2.000 €2.000 €

Warum die Stundenzahl trotzdem sinken kann

Die Faustregel „rund 43 Stunden im Monat“ gilt nur, wenn Sie genau den Mindestlohn zahlen. Sobald der Stundenlohn höher liegt – etwa nach Tarif oder aus Wettbewerbsgründen –, sinkt die Zahl der Stunden, die im Minijob bleiben, denn 633 Euro sind schneller erreicht. Bei 16 Euro sind es nur noch knapp 40 Stunden, bei 20 Euro rund 31 Stunden im Monat. Wer die Umstellung nur auf den Mindestlohn bezieht, übersieht genau die Kräfte, die schon heute besser bezahlt werden – und plant sie versehentlich aus dem Minijob heraus.

Der Midijob-Übergangsbereich als Puffer

Wer regelmäßig etwas mehr verdient, fällt nicht sofort in die volle Sozialversicherungspflicht, sondern in den Übergangsbereich (Midijob): oberhalb der Minijob-Grenze bis 2.000 Euro im Monat. Dort steigen die Beschäftigten-Beiträge gleitend an. Für die Planung heißt das: Ein knappes Überschreiten der 633 Euro ist kein Betriebsunfall – aber es sollte eine bewusste Entscheidung sein und nicht das Ergebnis eines übersehenen Stundenplus im Dezember.

Was jetzt – im vierten Quartal 2026 – zu tun ist

  1. Stundenbudgets neu rechnen: Für jede geringfügig beschäftigte Kraft die zulässigen Monatsstunden aus ihrem individuellen Stundenlohn ableiten – nicht pauschal mit 43 Stunden planen.
  2. Verträge und Sollzeiten prüfen: Arbeitsverträge, die einen festen Monatslohn unter der alten Grenze nennen, auf die neue Grenze und den neuen Mindestlohn abgleichen.
  3. Über dem Mindestlohn genau hinschauen: Gerade dort sinkt die Minijob-Stundenzahl – diese Kräfte zuerst durchsehen.
  4. Personalkosten fortschreiben: Die Lohnsumme aller mindestlohnnahen Kräfte um die Differenz erhöhen und in die Jahresplanung 2027 übernehmen.
  5. Ab Januar mitlaufen lassen: Geleistete Stunden gegen die neue Grenze führen, damit ein überschrittenes Monatsbudget sofort auffällt.

Ob eine Aushilfe ihre Monatsgrenze reißt, entscheidet sich nicht in der Abrechnung, sondern beim Planen und Stempeln. Eine Software, die den hinterlegten Stundenlohn mit den geplanten und geleisteten Stunden verrechnet, warnt, bevor die 633 Euro überschritten sind. Im apotower-Vergleich für Gesundheitsbetriebe liegt Aplano vorn: Dienstplan, Verfügbarkeiten und Stundenkonten laufen in einem Ablauf zusammen, sodass sich das individuelle Stundenbudget je Minijob im Blick behalten lässt – und die teure, oft erst bei der Prüfung entdeckte Umqualifizierung in ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis gar nicht erst passiert.

Zeiterfassung ist beim Minijob doppelt Pflicht

Für geringfügig Beschäftigte schreibt § 17 Mindestlohngesetz eine besonders strenge Aufzeichnung vor: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens innerhalb von sieben Tagen zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Da seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ohnehin die gesamte Arbeitszeit zu erfassen ist, entsteht kein Mehraufwand – die saubere Erfassung liefert zugleich den Nachweis, dass Mindestlohn und Verdienstgrenze eingehalten sind.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das ist die zweite von zwei bereits beschlossenen Stufen – die erste war die Anhebung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026. Beide Stufen gehen auf die Empfehlung der Mindestlohnkommission zurück.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Sie steigt automatisch auf 633 Euro im Monat, im Jahr also 7.596 Euro. Die Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und berechnet sich aus Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit 14,60 Euro ergeben sich rechnerisch 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro.

Wie viele Stunden darf ein Minijob 2027 arbeiten?

Bei Zahlung des Mindestlohns von 14,60 Euro sind es rund 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Wird mehr als der Mindestlohn gezahlt, sinkt die zulässige Stundenzahl entsprechend – bei 20 Euro Stundenlohn sind nur noch etwa 31 Stunden im Monat möglich, bevor die 633-Euro-Grenze überschritten ist.

Zählen Zuschläge zur Minijob-Grenze?

Nein. Steuer- und sozialabgabenfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nicht auf die 633-Euro-Grenze angerechnet. Nur der reine Grundlohn muss unter der Grenze bleiben. Eine Aushilfe im Notdienst kann also darüber hinaus Zuschläge erhalten, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Wird die Grenze regelmäßig überschritten, endet der Minijob und die Beschäftigung fällt in den Midijob-Übergangsbereich (bis 2.000 Euro monatlich) mit gleitend steigenden Sozialabgaben. Ein versehentliches, dauerhaftes Überschreiten kann rückwirkend zur Umqualifizierung führen – deshalb sollte das Stundenbudget je Minijob laufend überwacht werden.

Die passende Software finden

Vergleichen Sie Dienstplan- und Zeiterfassungs-Lösungen – mit Empfehlungen für Ihre Branche.

Zum Vergleich