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Eingruppierung in der Pflege (TVöD-P): Entgeltgruppen & Stufen

Wer im öffentlichen Dienst oder bei einem tarifgebundenen Träger in der Pflege arbeitet, wird nach dem TVöD-P vergütet. Das Gehalt ergibt sich dabei aus zwei getrennten Größen: der Entgeltgruppe (sie richtet sich nach der Tätigkeit) und der Erfahrungsstufe (sie richtet sich nach der Berufserfahrung). Dieser Leitfaden erklärt beide Systeme, zeigt die aktuelle Staffel am Beispiel P7 und beantwortet die häufigste Praxisfrage: Welche Stufe bekommt man bei einer Neueinstellung?

Lesezeit 8 Min. Aktualisiert 4. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze: Im TVöD-P bestimmen zwei Größen das Gehalt: Die Entgeltgruppe (P5 bis P16) folgt der ausgeübten Tätigkeit – dreijährig examinierte Pflegefachkräfte liegen im Regelfall in P7, Hilfs- und Assistenzkräfte in P5/P6, Leitungen höher. Die Erfahrungsstufe (1 bis 6) folgt der Berufserfahrung und steigt mit festen Laufzeiten (nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren) – bis Stufe 6 sind das 15 Jahre ununterbrochene Tätigkeit. Eine Besonderheit: In den Gruppen P7 bis P16 gibt es keine Stufe 1, die Staffel beginnt bei Stufe 2. Bei einer Neueinstellung wird einschlägige Berufserfahrung angerechnet (ab einem Jahr Stufe 2, ab drei Jahren Stufe 3; § 16 TVöD). Seit dem 1. Mai 2026 sind die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent erhöht; Pflege-, Schicht- und Wechselschichtzulage kommen obendrauf.

Entgeltgruppe und Stufe – zwei verschiedene Systeme

Der häufigste Denkfehler ist, Entgeltgruppe und Stufe in einen Topf zu werfen. Es sind zwei getrennte Achsen. Die Entgeltgruppe beantwortet die Frage „Was mache ich?“ – sie knüpft an die übertragene Tätigkeit und deren Anforderungen an. Die Erfahrungsstufe beantwortet die Frage „Wie lange mache ich das schon?“ – sie bildet die mit den Jahren wachsende Berufserfahrung ab. Das Monatsentgelt steht am Schnittpunkt beider: eine Zelle der Tabelle, bestimmt durch Gruppe und Stufe.

Die Entgeltgruppen P5 bis P16

Für Pflegeberufe gilt im TVöD eine eigene Tabelle, die P-Tabelle, mit den Entgeltgruppen P5 bis P16. Maßgeblich für die Eingruppierung ist nicht die Berufsbezeichnung oder das Examen allein, sondern die tatsächlich übertragene Tätigkeit und ihre tariflichen Tätigkeitsmerkmale. Grob ergibt sich folgendes Bild:

Entgeltgruppen der P-Tabelle (vereinfachte Übersicht – die genaue Zuordnung richtet sich nach der Entgeltordnung)
GruppeTypische Tätigkeit
P5 / P6Pflegehilfs- und Pflegeassistenzkräfte – ohne bzw. mit ein- oder zweijähriger Ausbildung
P7Dreijährig examinierte Pflegefachkräfte – der Regelfall für die Fachkraft am Bett
P8 / P9Pflegefachkräfte mit besonderen Aufgaben oder abgeschlossener Fachweiterbildung (z. B. Praxisanleitung, Intensiv, OP) und entsprechend anspruchsvoller Tätigkeit
P10 – P13Leitungsfunktionen wie Wohnbereichs- oder Stationsleitung – je nach Verantwortungsumfang und Zahl der unterstellten Beschäftigten
P14 – P16Übergeordnete Leitung, etwa Pflegedienstleitung großer Einrichtungen

Weil es auf die tatsächliche Tätigkeit ankommt, kann eine examinierte Fachkraft, die dauerhaft anspruchsvollere Aufgaben übernimmt, Anspruch auf eine höhere Gruppe haben – und umgekehrt führt eine Zusatzqualifikation allein noch nicht automatisch zur Höhergruppierung, solange die entsprechende Tätigkeit nicht übertragen ist.

Die sechs Erfahrungsstufen – und die Besonderheit der P-Tabelle

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es bis zu sechs Erfahrungsstufen. Mit wachsender Berufserfahrung steigt man in festen Zeitabständen auf – vorausgesetzt, die Tätigkeit wird ohne längere Unterbrechung ausgeübt. Die Laufzeiten sind gestaffelt: Je höher die Stufe, desto länger dauert der nächste Aufstieg.

Stufenlaufzeiten im TVöD (ununterbrochene Tätigkeit vorausgesetzt)
AufstiegNach … in der bisherigen Stufe
Stufe 1 → 21 Jahr
Stufe 2 → 32 Jahren
Stufe 3 → 43 Jahren
Stufe 4 → 54 Jahren
Stufe 5 → 65 Jahren

In Summe sind das 15 Jahre bis zur Endstufe 6. Wichtig für die Pflege ist eine Besonderheit der P-Tabelle: In den Entgeltgruppen P7 bis P16 ist keine Stufe 1 vorgesehen – die Staffel beginnt dort bei Stufe 2. Nur P5 und P6 haben eine Stufe 1. Eine frisch examinierte Fachkraft in P7 startet also ohnehin in Stufe 2, nicht in einer Stufe 1.

Welche Stufe gilt bei einer Neueinstellung?

Das regelt § 16 TVöD. Ohne anrechenbare Vorerfahrung beginnt man in der niedrigsten Stufe der Gruppe. Bringt man jedoch einschlägige Berufserfahrung mit, wird sie angerechnet: Bei mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung erfolgt die Zuordnung zu Stufe 2, bei mindestens drei Jahren zu Stufe 3. Darüber hinaus können förderliche Zeiten – etwa Erfahrung aus verwandten Tätigkeiten – nach Ermessen des Arbeitgebers für eine höhere Stufe berücksichtigt werden. Das ist bei knappem Fachkräfteangebot ein echtes Verhandlungsargument und sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Längere Unterbrechungen können die Stufenlaufzeit hemmen; unschädliche Zeiten (etwa Elternzeit bis zu bestimmten Grenzen oder Krankheit im Rahmen der Entgeltfortzahlung) zählen dagegen weiter. Wer nach einer Unterbrechung zum selben Arbeitgeber zurückkehrt, behält in der Regel die erreichte Stufe.

Beispiel: die Staffel in P7 ab 1. Mai 2026

Für dreijährig examinierte Pflegefachkräfte ist P7 der Regelfall. So sieht die Tabelle seit der Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 aus (Monatsentgelt bei Vollzeit, gültig bis 31. März 2027):

Entgeltgruppe P7 (TVöD-P), monatliches Tabellenentgelt ab 1. Mai 2026
StufeMonatsentgelt
Stufe 23.510,30 €
Stufe 33.701,21 €
Stufe 43.998,33 €
Stufe 54.149,59 €
Stufe 64.305,40 €

Zwischen Einstieg und Endstufe liegen in P7 also rund 800 Euro monatlich – allein durch die Erfahrungsstufe, bei identischer Tätigkeit. Das zeigt, warum die korrekte Stufenzuordnung bei der Einstellung so wichtig ist.

Zulagen kommen obendrauf

Das Tabellenentgelt ist nicht das ganze Gehalt. In der Pflege kommen regelmäßig hinzu:

  • Pflegezulage: einheitlich 141,82 € monatlich (ab 1. Mai 2026) für die Entgeltgruppen P5 bis P16.
  • Wechselschichtzulage: bei ständiger Wechselschichtarbeit 250 € monatlich, bei nicht ständiger anteilig je Stunde; Schichtzulage 100 € monatlich bzw. anteilig – als Erschwerniszulage voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.
  • Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden – diese knüpfen an die tatsächlich geleisteten Stunden an und sind teils steuerfrei.
  • Jahressonderzahlung und tarifliche Zusatzurlaube je nach Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit.

Was die Eingruppierung für Dienstplan und Lohn bedeutet

Die Eingruppierung ist nicht nur eine Gehaltsfrage – sie wirkt direkt in die Planung und die Abrechnung hinein:

  • Stundenlohn als Rechenbasis: Aus dem Monatsentgelt der jeweiligen Gruppe und Stufe ergibt sich der Stundenlohn – und der ist Grundlage für die Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit, für die Grundlohngrenzen der steuerfreien Nacht- und Feiertagszuschläge und für das Urlaubsentgelt. Ohne saubere Zeiterfassung lässt sich das nicht korrekt abrechnen.
  • Qualifikation je Schicht: Ob die Fachkraftquote in jeder einzelnen Schicht steht, hängt daran, wer examinierte Fachkraft (ab P7) und wer Hilfs-/Assistenzkraft (P5/P6) ist. Die Eingruppierung ist damit auch eine Planungsinformation, nicht nur eine Lohninformation.
  • Stufenaufstieg zum Stichtag: Der Wechsel in die nächste Stufe erhöht das Entgelt an einem konkreten Datum. Wer Stufenlaufzeiten im Blick behält, vermeidet Nachzahlungen – und berücksichtigt Hemmzeiten durch längere Unterbrechungen korrekt.
  • Zulagen an die reale Schichtlage gekoppelt: Ob ständige oder nicht ständige Wechselschicht vorliegt, entscheidet sich an den tatsächlich geplanten Diensten – ein weiterer Grund, Plan und Ist-Zeiten lückenlos zu dokumentieren.

Eingruppierung, Stufe und Zulagen schlagen erst dann sauber in die Lohnabrechnung durch, wenn Soll- und Ist-Zeiten je Person verlässlich vorliegen. Im apotower-Vergleich für Gesundheitsbetriebe liegt Aplano vorn: Dienstplan, Qualifikationen, Stundenkonten und Zuschläge laufen in einem System zusammen, Fachkraftbesetzung und Wechselschicht-Rhythmus lassen sich je Schicht hinterlegen, und der Lohnexport übergibt die geleisteten Stunden direkt an die Abrechnung.

Häufige Fragen

In welche Entgeltgruppe kommt eine examinierte Pflegefachkraft im TVöD-P?

Im Regelfall in P7. Das ist die Standardgruppe für Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung. Werden dauerhaft anspruchsvollere Aufgaben oder eine abgeschlossene Fachweiterbildung mit entsprechender Tätigkeit übertragen, kommen P8 oder P9 in Betracht; Leitungsfunktionen liegen höher.

Warum gibt es in P7 keine Stufe 1?

Die P-Tabelle hat eine Besonderheit: In den Entgeltgruppen P7 bis P16 ist keine Stufe 1 vorgesehen, die Staffel beginnt bei Stufe 2. Nur P5 und P6 haben eine Stufe 1. Eine neu eingestellte Fachkraft in P7 startet daher unmittelbar in Stufe 2.

Wie lange dauert es bis zur höchsten Erfahrungsstufe?

Die Stufenlaufzeiten sind gestaffelt: ein Jahr bis Stufe 2, dann zwei, drei, vier und fünf Jahre bis Stufe 6. In Summe sind das 15 Jahre ununterbrochener Tätigkeit. Längere Unterbrechungen können die Laufzeit hemmen.

Wird Berufserfahrung bei einer Neueinstellung angerechnet?

Ja. Nach § 16 TVöD führt einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr zur Stufe 2, von mindestens drei Jahren zur Stufe 3. Weitere förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber nach Ermessen für eine höhere Stufenzuordnung berücksichtigen – das sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegezulage und Schichtzulage?

Die Pflegezulage (ab 1. Mai 2026 einheitlich 141,82 € monatlich für P5 bis P16) erhält man für die Pflegetätigkeit als solche. Die Schicht- bzw. Wechselschichtzulage (100 € bzw. 250 € monatlich bei ständiger Ausübung) ist eine Erschwerniszulage für das Schichtsystem. Beide sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig und kommen zum Tabellenentgelt hinzu.

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