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Arbeitszeitkonto & Überstunden richtig führen

Kaum ein Dienstplan geht Woche für Woche exakt auf: Mal fällt eine Stunde an, mal fehlt eine. Ein Arbeitszeitkonto fängt diese Schwankungen auf und macht Mehr- und Minderarbeit transparent. Wie die gängigen Modelle funktionieren – und worauf Apotheke, Praxis und Pflege achten müssen.

Lesezeit 6 Min. Aktualisiert 14. Juli 2026

Was ein Arbeitszeitkonto ist

Auf einem Arbeitszeitkonto wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten (Soll-)Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten (Ist-)Arbeitszeit gebucht. Wer länger arbeitet, sammelt ein Plus; wer weniger arbeitet, ein Minus. So lassen sich Bedarfsschwankungen ausgleichen, ohne dass jede Mehrstunde sofort ausgezahlt werden muss.

Es gibt kein eigenes „Arbeitszeitkonto-Gesetz“

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – ein spezielles Gesetz existiert nicht. Zwingend zu beachten sind aber die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten) und, wo ein Betriebsrat besteht, dessen Mitbestimmung. Ohne klare Regelung, wie Plus- und Minusstunden entstehen und ausgeglichen werden, drohen Streit und unbezahlte Arbeit.

Die gängigen Kontenmodelle

  • Gleitzeitkonto: Beginn und Ende bestimmen die Mitarbeitenden innerhalb eines Rahmens selbst; das Konto soll sich kurzfristig (etwa monatlich) ausgleichen. In Praxen mit festen Sprechzeiten nur begrenzt möglich.
  • Ampelkonto: Das Konto ist in Zonen geteilt. Grün = alles im Rahmen, Gelb = Warnstufe (Abbau nötig, weitere Plusstunden nur mit Zustimmung), Rot = Handlungspflicht. Das macht Überlastung früh sichtbar.
  • Langzeit- bzw. Lebensarbeitszeitkonto: Für größere Guthaben, etwa für Sabbaticals oder früheren Ruhestand – mit besonderen Vorgaben zur Insolvenzsicherung (§ 7e SGB IV).

Wann Überstunden verfallen

Guthaben verfällt nicht beliebig. Ein Verfall ist nur zulässig, wenn er vertraglich oder tariflich geregelt ist und der Arbeitgeber tatsächlich die Möglichkeit zum Ausgleich gegeben hat. Ohne Regelung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Verbreitet sind Vereinbarungen, nach denen ein Plus innerhalb weniger Monate abgebaut werden muss – sonst wird es ausgezahlt.

Zuschläge nicht mit dem Konto verwechseln

Ins Zeitkonto wandert die reine Zeit. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind davon getrennt zu behandeln – sie werden als Geld vergütet und bleiben teils steuerfrei. Wer beides vermischt, rechnet früher oder später falsch ab.

Was Sie dokumentieren müssen

  1. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit – seit dem BAG-Urteil ohnehin Pflicht.
  2. Den Soll-Ist-Abgleich je Mitarbeitendem, damit der Kontostand jederzeit stimmt.
  3. Die vereinbarten Ausgleichs- und Verfallsregeln, transparent und für alle einsehbar.
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