Springerpool & Flexpool: Ausfälle systematisch abfedern
Fällt kurzfristig jemand aus, beginnt in vielen Teams das gleiche Ritual: die Telefonkette, das schlechte Gewissen beim Anruf am freien Tag, das Einspringen aus dem Frei. Ein Springer- oder Flexpool macht daraus einen geplanten Prozess statt einer täglichen Notlage. Seit dem PUEG sollen solche Ausfallkonzepte in der Pflege sogar regelhaft finanziert werden. Was dahintersteckt – und wie Sie einen Pool aufbauen, der wirklich entlastet.
Was ein Springer- oder Flexpool ist
Ein Springerpool ist eine feste Gruppe von Mitarbeitenden, die nicht auf einen Bereich oder eine Station festgelegt sind, sondern dort einspringen, wo kurzfristig eine Lücke entsteht. Man unterscheidet grob zwei Modelle: den klassischen Springerdienst, bei dem eine Kraft für einen Tag als Reserve eingeplant ist und morgens erfährt, wo sie gebraucht wird, und den Flexpool, dessen Mitglieder feste Verträge mit hoher zeitlicher Flexibilität haben und ihre Wunschzeiten vorab angeben. Gemeinsam ist beiden: Der Ausfall wird nicht mehr spontan im Team kompensiert, sondern aus einer dafür vorgesehenen Ressource.
Warum sich der Aufwand lohnt
Das ständige Einspringen aus dem Frei ist einer der meistgenannten Gründe für Unzufriedenheit und Berufsausstieg – gerade in der Pflege. Wer weiß, dass der eigene freie Tag wirklich frei bleibt, bleibt eher im Beruf. Ein funktionierender Pool bringt drei Effekte auf einmal:
- Die Stammbelegschaft wird geschützt: freie Tage bleiben frei, Überstunden sinken.
- Ausfälle werden schneller und verlässlicher geschlossen – ohne hektische Telefonrunden.
- Poolkräfte schätzen die planbare Flexibilität; für viele ist gerade das Modell attraktiv.
Der rechtliche Rahmen: PUEG und § 75 SGB XI
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG, 2023) wurden die Landesrahmenvertragspartner in § 75 SGB XI beauftragt, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen Personalpools und vergleichbare betriebliche Ausfallkonzepte einrichten können. Als solche Konzepte nennt der Gesetzgeber ausdrücklich Springerkräfte, Springerdienste und Springerpools. Ziel ist, diese Konzepte regelhaft zu finanzieren, statt sie den Einrichtungen allein aufzubürden – die konkrete Ausgestaltung erfolgt über die Landesrahmenverträge und die Pflegesatzverhandlungen.
Wie groß muss der Pool sein?
Als Faustregel orientiert sich die Poolgröße an der durchschnittlichen Ausfallquote. Liegt der krankheitsbedingte Ausfall im Jahresmittel bei rund acht bis zwölf Prozent, muss der Pool genau diese Lücke rechnerisch decken können – zuzüglich Puffer für Urlaubs- und Grippewellen. Wichtig ist, den Pool nicht als reine Krankheitsreserve zu missbrauchen: Wird er dauerhaft zur Deckung struktureller Unterbesetzung eingesetzt, ist er beim ersten echten Ausfall bereits leer.
Damit ein Pool funktioniert
- Feste, verlässliche Regeln statt Beliebigkeit: Wann wird der Pool angefragt, wer entscheidet, bis wann steht der Einsatz fest?
- Attraktive Konditionen für Poolkräfte – etwa Flexibilitätszulagen, planbare Wunschzeiten oder verlässlich freie Blöcke.
- Qualifikationen sauber hinterlegen, damit jede Springerin nur dort eingesetzt wird, wo sie fachlich einsetzbar ist.
- Einarbeitung über mehrere Bereiche hinweg, sonst ist der Pool zwar besetzt, aber nicht überall einsetzbar.
- Auslastung messen: Wie oft wird der Pool gerufen, wie oft läuft er leer? Nur so lässt sich die Größe nachjustieren.
Die Rolle der Software
Ein Pool lebt davon, dass in Sekunden sichtbar ist, wer verfügbar, qualifiziert und noch innerhalb seiner Arbeitszeitgrenzen ist. Genau das leistet eine Dienstplan-Software: Offene Schichten lassen sich gezielt an passende Poolkräfte ausschreiben, das Team nimmt sie per App an, und Ruhezeiten sowie Höchstarbeitszeiten werden automatisch geprüft. Aus der Telefonkette am frühen Morgen wird eine Push-Nachricht – und aus dem Bauchgefühl eine dokumentierte, im Zweifel gegenüber der Pflegekasse belegbare Auslastung.
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