Rentner beschäftigen: Die Aktivrente 2026 und was Arbeitgeber wissen müssen
Erfahrene Kräfte, die eigentlich in den Ruhestand gehen, sind im Gesundheitswesen kaum zu ersetzen. Die zum 1. Januar 2026 eingeführte Aktivrente macht es finanziell attraktiv, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten: Bis zu 2.000 Euro Arbeitsentgelt bleiben pro Monat steuerfrei. Für Arbeitgeber in Apotheke, Praxis und Pflege ist das ein wirksames Instrument gegen den Fachkräftemangel – wenn die Regeln stimmen.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein reiner Steuervorteil: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Job weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitsentgelt pro Monat steuerfrei verdienen – zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Verdient jemand etwa 2.600 Euro brutto, sind nur 600 Euro zu versteuern. Ob die Rente tatsächlich schon bezogen wird, spielt keine Rolle; entscheidend ist allein, dass die Regelaltersgrenze überschritten ist.
Wer profitiert – die Voraussetzungen
Die Aktivrente ist an klare Bedingungen geknüpft:
- Die Person hat ihre Regelaltersgrenze erreicht (je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren).
- Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – also ein normaler Arbeitsvertrag, kein Minijob.
- Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Minijobber sind ausgeschlossen; ein Midijob im Übergangsbereich kann dagegen begünstigt sein.
Die 2.000-Euro-Grenze im Detail
Der Freibetrag gilt streng monatlich: Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich nicht in andere Monate übertragen. Kommen zum laufenden Lohn Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld hinzu, wird alles über 2.000 Euro im jeweiligen Monat voll versteuert. Und der Freibetrag darf nur bei einem einzigen Arbeitgeber genutzt werden – bei mehreren Beschäftigungen (Steuerklasse VI) braucht es eine schriftliche Bestätigung der oder des Beschäftigten, dass die Aktivrente nicht schon woanders in Anspruch genommen wird.
Sozialversicherung: steuerfrei ist nicht beitragsfrei
Wichtig für die Lohnabrechnung: Die Aktivrente betrifft ausschließlich die Steuer, nicht die Sozialversicherung. Auf das Entgelt fallen grundsätzlich weiter Beiträge an. Für Beschäftigte oberhalb der Regelaltersgrenze gelten dabei jedoch ohnehin Besonderheiten, die den Einsatz zusätzlich verbilligen:
- Rentenversicherung: Die Beschäftigten sind versicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil weiter, der Arbeitnehmeranteil entfällt – es sei denn, die Person verzichtet ausdrücklich auf die Versicherungsfreiheit, um die eigene Rente weiter zu erhöhen (dann zahlen beide).
- Arbeitslosenversicherung: Für Beschäftigte oberhalb der Regelaltersgrenze fallen keine Beiträge mehr an – weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeberanteil.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Auf das Arbeitsentgelt sind die Beiträge regulär zu zahlen.
Warum das für Apotheke, Praxis und Pflege zählt
Gerade im Gesundheitswesen gehen erfahrene PTA, MFA und Pflegefachkräfte mit jahrzehntelangem Wissen in Rente – während gleichzeitig kaum Nachwuchs nachrückt. Die Aktivrente senkt die Hürde, solche Kräfte in Teilzeit, für Vertretungen oder als Einarbeiterinnen für neue Kolleginnen zu halten. Ein reduziertes, planbares Pensum – etwa zwei Frühdienste pro Woche – ist für viele attraktiver als der abrupte Komplettausstieg.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Prüfen, welche Mitarbeitenden die Regelaltersgrenze erreichen, und frühzeitig das Gespräch über eine Weiterbeschäftigung suchen.
- Die Lohnabrechnung bzw. das Steuerberatungsbüro auf die Aktivrente einstellen – der Freibetrag wird in der Lohnsteuerbescheinigung unter der Kennung „SteuerfreibetragAktivrente“ ausgewiesen.
- Bei Steuerklasse VI die schriftliche Bestätigung einholen, dass der Freibetrag nicht bei einem anderen Arbeitgeber genutzt wird.
- Klären, ob die Person auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten möchte, und dies dokumentieren.
- Auch für weiterbeschäftigte Rentner die Arbeitszeit lückenlos erfassen – die Aufzeichnungspflicht gilt unverändert.
Fazit
Die Aktivrente macht das Weiterarbeiten im Ruhestand deutlich lohnender und ist damit ein echtes Werkzeug gegen den Fachkräftemangel. Für Arbeitgeber bleibt der Aufwand überschaubar: kein Antrag, aber eine korrekt eingerichtete Lohnabrechnung, die Beachtung der monatlichen Grenze und – bei mehreren Jobs – die Bestätigung der Beschäftigten. Wer erfahrene Kräfte halten will, sollte das Angebot aktiv ins Gespräch bringen.
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