Personalbemessung in der Pflege (PeBeM): Was seit 2026 verpflichtend ist
Wie viel Personal – und mit welcher Qualifikation – braucht ein Pflegeheim? Diese Frage beantwortet seit 2023 nicht mehr jedes Bundesland für sich, sondern ein bundeseinheitliches Verfahren: die Personalbemessung nach § 113c SGB XI, kurz PeBeM. Seit Anfang 2026 ist sie in der vollstationären Langzeitpflege verbindlich. Für die Dienstplanung heißt das: Der Personalschlüssel ist nicht mehr Verhandlungssache, sondern rechnet sich aus Bewohnerzahl und Pflegegraden.
Was ist die Personalbemessung nach § 113c SGB XI?
PeBeM ist ein wissenschaftlich hergeleitetes Verfahren (auf Basis der sogenannten Rothgang-Studie), das den Personalbedarf einer vollstationären Einrichtung rechnerisch aus ihrer Bewohnerstruktur ableitet. Der Gesetzgeber hat dafür je Pflegegrad und je Qualifikationsniveau bundeseinheitliche Personalanhaltswerte festgelegt. Multipliziert man diese Werte mit der Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in den jeweiligen Pflegegraden, ergibt sich der Soll-Personalbedarf der Einrichtung – aufgeteilt nach Qualifikation. Das Bundesgesundheitsministerium überprüft die Anhaltswerte regelmäßig (turnusmäßig alle zwei Jahre) und passt sie bei Bedarf an.
Drei Qualifikationsniveaus statt nur „Fachkraft oder nicht“
Der Kern der Reform ist der Qualifikationsmix. Statt Personal nur in „Fachkraft“ und „Nicht-Fachkraft“ zu teilen, unterscheidet PeBeM drei Ebenen. Ziel ist es, Fachkräfte gezielt für vorbehaltene Aufgaben einzusetzen und einfachere Tätigkeiten an Assistenz- und Hilfskräfte zu delegieren.
| Niveau | Wer zählt dazu | Typische Aufgaben |
|---|---|---|
| Pflegefachkräfte | dreijährig examinierte Pflegekräfte | Steuerung des Pflegeprozesses, vorbehaltene Tätigkeiten, Behandlungspflege |
| Assistenzkräfte | ein- bis zweijährige Ausbildung (z. B. Pflegehelfer, Pflegeassistenz) | Grundpflege, Begleitung, Unterstützung der Fachkraft |
| Hilfskräfte | ohne einschlägige pflegerische Ausbildung | einfache betreuende und hauswirtschaftsnahe Tätigkeiten |
PeBeM und Fachkraftquote – wie passt das zusammen?
PeBeM hebt die Fachkraftquote nicht auf. Beide Vorgaben gelten nebeneinander: Die Fachkraftquote sichert einen Mindestanteil examinierter Kräfte, die PeBeM steuert den qualifikationsgestaffelten Gesamtbedarf. In der Praxis führt das dazu, dass Einrichtungen zusätzliches Personal vor allem auf den Assistenz- und Hilfskraftniveaus aufbauen – und die Aufgaben zwischen den Niveaus neu zuschneiden müssen. Der Dienstplan muss deshalb nicht nur „genug Leute“, sondern in jeder Schicht die richtige Mischung der Niveaus abbilden.
Was heißt das für die Dienstplanung?
- Skill-Mix je Schicht: Nicht nur die Fachkraft muss besetzt sein, auch das Verhältnis von Assistenz- und Hilfskräften sollte zur Bewohnerstruktur passen.
- Qualifikationen hinterlegen: Jede Person braucht ihr Niveau im System, damit die Besetzung je Schicht überprüfbar ist.
- Aufgaben neu verteilen: Delegierbare Tätigkeiten wandern zu Assistenz- und Hilfskräften; die Fachkraft konzentriert sich auf Steuerung und Behandlungspflege.
- Soll und Ist gegenüberstellen: Die berechnete Soll-Ausstattung ist mit der tatsächlichen Besetzung abzugleichen – offene Stellen und Ausfälle werden so früh sichtbar.
Die reine Bedarfsrechnung ist die eine Seite – sie in einen tragfähigen Dienstplan zu übersetzen die andere. Wie Sie den Personalbedarf methodisch ermitteln, zeigt Personalbedarf berechnen; die branchenspezifischen Regeln des Pflege-Dienstplans stehen im Dienstplan in der Pflege. Software hilft dort, wo die Niveaus je Schicht sichtbar bleiben müssen: Im Vergleich für Gesundheitsbetriebe lassen sich mit Aplano Qualifikationen je Mitarbeitendem hinterlegen und beim Planen als Warnung anzeigen, wenn ein Niveau in einer Schicht fehlt.
So gehen Einrichtungen die Umsetzung an
- Bewohnerstruktur erfassen: Zahl der Bewohner je Pflegegrad ist die Rechengrundlage.
- Soll-Ausstattung berechnen: Anhaltswerte je Pflegegrad und Niveau mit der Bewohnerzahl verrechnen.
- Ist-Ausstattung gegenüberstellen: vorhandenes Personal nach Niveaus zuordnen und die Lücke bestimmen.
- Personal- und Qualifizierungsplan ableiten: Recruiting und Weiterqualifizierung auf die fehlenden Niveaus ausrichten.
- Aufgaben und Dienstplan anpassen: Qualifikationsmix je Schicht festlegen und laufend gegen die Soll-Werte prüfen.
Häufige Fragen
Für wen gilt die PeBeM?
Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in der Langzeitpflege nach dem SGB XI. Ambulante Dienste und Tagespflege sind vom Verfahren des § 113c SGB XI nicht in gleicher Weise erfasst; dort gelten andere Personalvorgaben.
Seit wann ist die Personalbemessung verpflichtend?
Eingeführt wurde das Verfahren stufenweise ab dem 1. Juli 2023. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Umsetzung verbindlich – die tatsächliche Einhaltung des berechneten Personalkorridors wird jetzt maßgeblich.
Ersetzt PeBeM die Fachkraftquote?
Nein. Fachkraftquote und PeBeM gelten nebeneinander. Die Quote sichert einen Mindestanteil examinierter Kräfte, PeBeM steuert den qualifikationsgestaffelten Gesamtbedarf über drei Niveaus.
Welche Qualifikationsniveaus unterscheidet PeBeM?
Drei: Pflegefachkräfte (dreijährig examiniert), Assistenzkräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung und Hilfskräfte ohne einschlägige pflegerische Ausbildung. Der Zuwachs an Personal entsteht vor allem auf den beiden unteren Niveaus.
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