Notdienst in der Apotheke planen
Der Notdienst gehört zum Versorgungsauftrag jeder öffentlichen Apotheke. Weil die Termine von außen vorgegeben werden und besondere Vergütungen nach sich ziehen, brauchen sie im Dienstplan eine eigene Logik.
Wer teilt die Notdienste zu?
Die Einteilung der Nacht- und Notdienste erfolgt durch die jeweilige Landesapothekerkammer, abgestimmt auf Apothekendichte und zumutbare Entfernungen. Die einzelne Apotheke kann ihre Termine also nicht frei wählen – sie muss sie übernehmen und intern besetzen. Je nach Region fallen im Schnitt etwa sechs Dienste pro Quartal an, in ländlichen Gebieten deutlich mehr.
Was im Notdienst gilt
- Durchgehende Dienstbereitschaft, typischerweise von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Auch im Notdienst muss approbiertes Personal anwesend sein – die ApBetrO-Anwesenheitspflicht gilt rund um die Uhr.
- Die Finanzierung läuft über den Nacht- und Notdienstfonds; je Vollnotdienst gibt es eine pauschale Vergütung.
So bauen Sie den Notdienst in den Plan ein
- Kammer-Termine als feste Schichten im Plan hinterlegen – am besten als eigener Schichttyp „Notdienst“.
- Nur qualifiziertes Personal zuweisen und die Ruhezeit vor und nach dem Dienst beachten.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit automatisch berechnen lassen.
- Die geleisteten Stunden in die Zeiterfassung und den Lohn-Export überführen.
Tarifliche Besonderheiten
Der Tarifvertrag der Apothekenangestellten (ADA/ADEXA) regelt Arbeitszeit, Zuschläge und Urlaub. Seit August 2024 gilt eine 39-Stunden-Woche und 35 Urlaubstage. Achten Sie darauf, dass Stundenkonten und Zuschläge tarifkonform geführt werden – manuell ist das bei rotierenden Notdiensten fehleranfällig.
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