Fortbildungspflicht in Gesundheitsberufen: Unterweisungen & Punkte im Plan
Fortbildung ist in Apotheke, Praxis und Pflege kein Nice-to-have, sondern in weiten Teilen Pflicht – teils für den Arbeitgeber, teils für die einzelne Fachkraft. Wer die Termine früh in den Dienstplan einbaut und als Arbeitszeit erfasst, erfüllt die Vorgaben, ohne dass die Versorgung leidet.
Zwei Dinge, die oft verwechselt werden
Zu unterscheiden sind zwei Ebenen: Erstens die jährlichen Pflichtunterweisungen, für die der Arbeitgeber sorgen muss – sie betreffen das ganze Team. Zweitens die berufsbezogene Fortbildung der einzelnen Fachkraft, die von den Kammern erwartet oder gefordert wird. Beide kosten Zeit, und beide gehören in die Personalplanung.
Jährliche Pflichtunterweisungen – für jeden Betrieb
Unabhängig von der Branche muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterweisen (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). In Gesundheitsbetrieben kommen fachspezifische Themen hinzu. Typisch sind:
- Arbeitsschutz und sicheres Arbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Unfallprävention)
- Brandschutz und Verhalten im Notfall
- Hygiene und Infektionsprävention (Händehygiene, Desinfektionspläne)
- Umgang mit Gefahr- und Biostoffen
- Medizinprodukte nach MPBetreibV
- Datenschutz (DSGVO) und Erste Hilfe
Apotheke: Fortbildungszertifikat & Dienstleistungen
Die Kammern führen ein Fortbildungszertifikat auf Punktebasis. Innerhalb von 36 Monaten sind dafür 150 Punkte für Apotheker:innen, 100 für PTA und weiteres pharmazeutisches Personal sowie 50 für PKA vorgesehen. Formal ist das Sammeln freiwillig, berufsrechtlich wird die Fortbildung jedoch erwartet – und für bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen (etwa das Impfen in der Apotheke) ist eine spezielle Fortbildung ausdrücklich Voraussetzung.
Arztpraxis: MFA-Unterweisungen & Strahlenschutz
Neben den allgemeinen jährlichen Unterweisungen gilt in Praxen mit Röntgengerät eine Besonderheit: Die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre durch eine anerkannte Fortbildung aktualisiert werden (§ 49 StrlSchV). Wer diese Frist versäumt, darf am Gerät nicht mehr tätig werden – ein konkretes Planungsrisiko, wenn nur eine MFA die Aktualisierung hat.
Pflege: Unterweisungen, Hygiene & Praxisanleitung
In der Pflege kommen zu den jährlichen Unterweisungen einrichtungsspezifische Pflichten hinzu, etwa regelmäßige Hygieneschulungen. Praxisanleiter:innen, die Auszubildende betreuen, müssen jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachweisen (PflAPrV). Diese Zeiten fehlen im laufenden Dienst und müssen als Ausfall eingeplant werden.
Fortbildung in den Dienstplan einbauen
- Fortbildungs- und Unterweisungstermine früh als eigene Abwesenheits- oder Schichtart im Plan hinterlegen.
- Für jeden Termin die Vertretung sicherstellen, damit die Besetzung nicht unter das Minimum fällt.
- Die Zeit als Arbeitszeit erfassen und Nachweise (Punkte, Zertifikate, Unterweisungsprotokolle) zentral ablegen.
- Fristen im Blick behalten – etwa die Fünf-Jahres-Aktualisierung im Strahlenschutz oder die 36-Monats-Frist beim Fortbildungszertifikat.
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