Fachkräfte aus dem Ausland: Anerkennung & Einwanderung planen
Ohne Zuwanderung ist der Personalbedarf im Gesundheitswesen kaum zu decken – in der Pflege kommt inzwischen fast jede fünfte Fachkraft aus dem Ausland. Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Wege dafür 2024 spürbar geöffnet. Was Arbeitgeber über Anerkennung, Aufenthalt und die Einplanung im Dienstplan wissen müssen.
Drei Wege ins Land
Das seit 2024 stufenweise reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ruht auf drei Säulen. Die Fachkräftesäule setzt auf einen anerkannten Abschluss, die Erfahrungssäule auf nachgewiesene Berufserfahrung, und die Potenzialsäule bündelt die neue Chancenkarte – ein Punktesystem, mit dem qualifizierte Menschen auch ohne konkreten Vertrag zur Arbeitssuche einreisen können.
Reglementierte Berufe brauchen die Anerkennung
Pflegefachkräfte, Apotheker:innen und PTA üben reglementierte Berufe aus – hier ist die berufsrechtliche Anerkennung Pflicht, bevor eigenverantwortlich gearbeitet werden darf. Zuständig sind je nach Beruf die Stellen der Bundesländer:
- Pflegefachkraft: Anerkennung der Berufsqualifikation über die zuständige Landesstelle, mit Gleichwertigkeitsprüfung.
- Apotheker:in: Approbation bzw. Berufserlaubnis, in der Regel mit Gleichwertigkeits- oder Kenntnisprüfung.
- PTA: staatliche Anerkennung der Ausbildung über die zuständige Landesbehörde.
Ergibt die Prüfung wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung, gleicht man sie über einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung aus. Für die Patientensicherheit sind zudem Sprachkenntnisse nachzuweisen – für Pflege- und Heilberufe üblicherweise allgemeinsprachlich B2, in vielen Ländern zusätzlich eine fachsprachliche Prüfung.
Anerkennungspartnerschaft: arbeiten, während die Anerkennung läuft
Neu und für die Praxis entscheidend ist die Anerkennungspartnerschaft: Fachkräfte können einreisen und beschäftigt werden, während das Anerkennungsverfahren erst im Inland betrieben wird – vertraglich verpflichten sich beide Seiten, es zügig abzuschließen. Auch die Bedingungen während einer laufenden Anpassungsqualifizierung wurden verbessert: Die zulässige Nebenbeschäftigung stieg von 10 auf 20 Wochenstunden, und die Aufenthaltsdauer für Qualifizierungsmaßnahmen wurde von 18 auf bis zu 24 Monate verlängert.
Was auf den Betrieb zukommt
Neben dem Verfahren selbst ist die Einarbeitung der eigentliche Aufwand. Erfolgreiche Betriebe planen früh:
- Sprachförderung ermöglichen – Fachsprachkurse kosten Zeit, die im Dienstplan als Arbeitszeit berücksichtigt werden sollte.
- Anpassungslehrgang und Praxiseinsätze mit festen Anleitungszeiten hinterlegen, statt sie im Tagesgeschäft unterzubringen.
- Mentoring und strukturiertes Onboarding aufsetzen, damit aus der teuren Anwerbung eine dauerhafte Bindung wird.
- Behördengänge, Prüfungstermine und ggf. Familiennachzug als planbare Abwesenheiten einkalkulieren.
Der Aufwand lohnt sich nur mit Bindung
Anwerbung, Anerkennung und Einarbeitung sind teuer – der Ertrag entsteht erst, wenn die Fachkraft bleibt. Faire, planbare Dienstpläne, transparente Zuschlagsabrechnung und ein Team, das die neuen Kolleg:innen wirklich integriert, entscheiden darüber genauso wie das Gehalt. Wer international gewonnene Fachkräfte nach wenigen Monaten wieder verliert, hat doppelt verloren.
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