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Digitalisierung im Gesundheitswesen: ePA, E-Rezept & TI

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat 2024 und 2025 stark Fahrt aufgenommen. E-Rezept, elektronische Patientenakte und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur betreffen Apotheke, Praxis und Pflege gleichermaßen. Ein kompakter Überblick.

Lesezeit 6 Min. Aktualisiert 19. Juni 2026

E-Rezept (Pflicht seit 1.1.2024)

Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden seit Anfang 2024 elektronisch verordnet. Eingelöst wird per Gesundheitskarte am Terminal, per E-Rezept-App oder per CardLink (eGK ans NFC-Smartphone). Inzwischen wurden über eine Milliarde E-Rezepte eingelöst – für Apotheken ist es Teil des Tagesgeschäfts geworden.

Elektronische Patientenakte (ePA für alle)

Seit Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, sofern sie nicht widersprechen (Opt-out). Der bundesweite Rollout für Praxen, Apotheken und Kliniken startete Ende April 2025; seit 1. Oktober 2025 sind Leistungserbringer zur Nutzung verpflichtet. Rechtlicher Rahmen ist das Digitalgesetz (DigiG).

TI-Pflicht in der Pflege (seit 1.7.2025)

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtend – inklusive KIM (sichere E-Mail) und ePA-Zugriff. Die laufenden Kosten deckt die TI-Pauschale.

Förderung der Digitalisierung in der Pflege

Nach § 8 Abs. 8 SGB XI werden bis zu 40 % der Kosten, maximal 12.000 € je Einrichtung, gefördert – unter anderem für digitale Pflegedokumentation sowie Dienst- und Tourenplanung. Anträge sind noch bis Ende 2030 möglich.

Was bedeutet das fürs Personal?

Digitalisierung soll entlasten, nicht zusätzlich belasten. Für die Personalseite heißt das: mobile Zeiterfassung auch unterwegs (etwa auf Tour in der Pflege), automatische Zuschläge und Stundenkonten sowie ein digitaler Lohn-Export. So bleibt mehr Zeit für die eigentliche Versorgung.

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