← Ratgeber Recht

Wiedereingliederung nach langer Krankheit: das Hamburger Modell im Dienstplan

Gerade in der Pflege und in Gesundheitsberufen sind lange Krankheitsphasen häufig – körperliche Belastung, Schichtdienst und psychischer Druck fordern ihren Tribut. Kehrt jemand nach Wochen oder Monaten zurück, ist der Sprung zurück in den vollen Dienst oft zu groß. Die stufenweise Wiedereingliederung, bekannt als Hamburger Modell, macht den Übergang planbar. Für die Dienstplanung bedeutet das: mitdenken, nicht einfach wieder einplanen.

Lesezeit 6 Min. Aktualisiert 20. Juli 2026

Erst BEM, dann Wiedereingliederung

Ist eine beschäftigte Person innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig – am Stück oder wiederholt –, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Das BEM ist der übergeordnete, klärende Prozess: Wie lässt sich die Arbeitsunfähigkeit überwinden und der Arbeitsplatz erhalten? Die stufenweise Wiedereingliederung ist eines der wichtigsten Instrumente, das dabei herauskommen kann.

Was das Hamburger Modell ist

Die stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) bzw. § 44 SGB IX führt Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heran. Grundlage ist ein ärztlicher Stufenplan – etwa beginnend mit zwei Stunden täglich, dann vier, dann sechs, über mehrere Wochen bis zur vollen Stundenzahl. Voraussetzung ist die ärztliche Prognose, dass die Person voraussichtlich wieder voll arbeitsfähig wird.

Freiwillig – mit einer Ausnahme

Das Modell setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus: der beschäftigten Person, des Arbeitgebers, der behandelnden Ärztin und der Krankenkasse bzw. des Reha-Trägers. Niemand ist grundsätzlich zur Teilnahme gezwungen. Anders bei schwerbehinderten Menschen: Sie haben nach § 164 SGB IX einen Anspruch auf Wiedereingliederung, den der Arbeitgeber nur aus gewichtigen Gründen ablehnen darf.

Was das für den Dienstplan heißt

Eine Person in Wiedereingliederung ist kein normaler Einsatz mit weniger Stunden. Der Plan muss die Besonderheiten abbilden:

  • Nur die im Stufenplan vorgesehenen Stunden einplanen – nicht mehr, auch nicht „weil gerade Not ist“.
  • In der Anfangsphase keine Nacht-, Wechsel- oder ungünstigen Splitschichten, sondern feste, planbare und körperlich leichtere Dienste.
  • Die Person nicht auf die Mindestbesetzung anrechnen – sie ist eine Zusatzkraft, kein voller Ersatz.
  • Den Stufenplan sichtbar hinterlegen, damit jede Vertretung weiß, welche Grenzen gelten.
  • Die tatsächlichen Zeiten dokumentieren – für Krankenkasse, Arzt und die spätere Rückkehr in den Regelbetrieb.

Wiedereingliederung als Teil der Personalbindung

In Zeiten des Fachkräftemangels ist jede Kraft, die zurückkehrt, kostbar. Betriebe, die die Rückkehr behutsam und verlässlich organisieren, halten erfahrene Mitarbeitende – statt sie an eine Kündigung oder Frühverrentung zu verlieren. Eine gute Wiedereingliederung ist damit auch handfeste Ökonomie, nicht nur Fürsorge.

Die passende Software finden

Vergleichen Sie Dienstplan- und Zeiterfassungs-Lösungen – mit Empfehlungen für Ihre Branche.

Zum Vergleich