Telefonische Krankschreibung 2026: Was gilt – und was sich ändern soll
Seit Ende 2023 dürfen sich Versicherte bei leichten Erkrankungen telefonisch krankschreiben lassen – ohne den Weg in die Praxis. Für Apotheken, Arztpraxen und Pflegedienste als Arbeitgeber ist das ein zweischneidiges Thema: Es senkt die Hürde, sich bei einem banalen Infekt gleich zu melden, wirft aber Fragen zu Nachweis und Ausfallplanung auf. Und Stand August 2026 ist die Regelung politisch umstritten – ihre Abschaffung ist beschlossen, aber noch nicht umgesetzt.
Was ist die telefonische Krankschreibung?
In der Corona-Zeit als Ausnahme eingeführt, ist die telefonische Krankschreibung seit dem 7. Dezember 2023 eine dauerhafte Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie erlaubt es, eine Arbeitsunfähigkeit ohne persönlichen Praxisbesuch und ohne Videosprechstunde allein per Telefon feststellen zu lassen – allerdings nur unter klar umrissenen Bedingungen. Sie ersetzt keine ärztliche Untersuchung, sondern verschlankt den Weg zur Bescheinigung bei Beschwerden, die telefonisch verlässlich einzuschätzen sind.
Unter welchen Voraussetzungen gilt sie?
- Leichte Erkrankung: Die Symptome dürfen nicht schwer sein – typische Fälle sind Erkältung oder Magen-Darm-Infekt, keine unklaren oder ernsten Beschwerden.
- Die Praxis kennt die Person: Der oder die Versicherte muss der Praxis bereits bekannt sein, also schon einmal dort behandelt worden sein.
- Keine Videosprechstunde erforderlich: Die Ärztin muss sich anhand des Telefonats ein ausreichendes Bild machen können.
- Höchstens fünf Kalendertage: Länger ist eine telefonische Erstbescheinigung nicht möglich.
- Keine telefonische Folge-AU: Wurde die Erst-AU telefonisch ausgestellt, ist eine Verlängerung nur nach persönlichem oder Video-Kontakt zulässig.
Wie kommt die Krankschreibung beim Arbeitgeber an?
Über die telefonische AU wird – wie bei jeder Krankschreibung gesetzlich Versicherter – eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erzeugt. Die Praxis übermittelt sie an die Krankenkasse; der Arbeitgeber ruft die Daten dort elektronisch ab. Ein Papierausdruck für den Betrieb ist nicht mehr vorgesehen. Für die Praxis bleibt die Meldepflicht bestehen – die telefonische Feststellung ändert nur den Weg der Diagnose, nicht den der Übermittlung.
Für die Ausfallplanung zählt weniger, wie die AU zustande kam, als dass sie rechtzeitig sichtbar ist. Wie Sie krankheitsbedingte Ausfälle mit eAU-Abruf und Vertretungsregeln in den Griff bekommen, zeigt der Beitrag Krankmeldung & eAU: Ausfälle rechtssicher managen.
Nachweispflicht: ab wann muss die AU vorliegen?
Unabhängig davon, ob telefonisch oder persönlich festgestellt, gilt § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz: Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist spätestens ab dem vierten Kalendertag nachzuweisen. Der Arbeitgeber darf den Nachweis aber früher verlangen – schon ab dem ersten Tag – wenn er das für alle einheitlich oder aus sachlichem Grund festlegt. Die Anzeigepflicht (unverzügliche Meldung, dass und voraussichtlich wie lange man ausfällt) besteht ohnehin ab dem ersten Tag und ist von der Nachweispflicht zu trennen.
Warum die Telefon-AU 2026 auf der Kippe steht
Die Regelung ist politisch umstritten. Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder abzuschaffen und einen ärztlichen Nachweis bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzusehen. Ziel ist es, den zuletzt hohen Krankenstand zu senken. Ein solcher Beschluss ist aber noch kein Gesetz: Solange die Umsetzung durch G-BA und Gesetzgeber aussteht, gilt die bestehende Fünf-Tage-Regelung fort. Arbeitgeber sollten die Entwicklung verfolgen, denn ein Nachweis ab dem ersten Tag würde die Abläufe rund um Krankmeldung und Vertretungsplanung spürbar verändern.
Häufige Fragen
Wie lange kann man sich telefonisch krankschreiben lassen?
Eine telefonische Erstbescheinigung ist für höchstens fünf Kalendertage möglich. Eine Verlängerung darf nicht wieder telefonisch erfolgen – dafür ist ein persönlicher Praxisbesuch oder eine Videosprechstunde nötig.
Gilt die telefonische Krankschreibung auch für Privatversicherte?
Die G-BA-Regelung betrifft die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Privatversicherten richtet sich die Möglichkeit einer telefonischen Feststellung nach der jeweiligen Praxis und den Bedingungen des Versicherers; einen einheitlichen Anspruch gibt es hier nicht.
Muss der Arbeitgeber die telefonische AU akzeptieren?
Ja. Für den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit ist unerheblich, ob sie telefonisch oder in der Praxis festgestellt wurde – entscheidend ist die ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung, die als eAU übermittelt wird. Zweifel am Einzelfall folgen denselben Regeln wie bei jeder anderen AU.
Wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft?
Der Koalitionsausschuss hat die Abschaffung im Juli 2026 beschlossen, zusammen mit einem Nachweis ab dem ersten Krankheitstag. Umgesetzt ist das noch nicht. Bis zur gesetzlichen Neuregelung bleibt die telefonische AU unter den bekannten Voraussetzungen möglich.
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