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Karenztag bei Krankheit: Was die Debatte für Apotheke, Praxis und Pflege bedeuten würde

Der Karenztag – ein erster Krankheitstag ohne Lohn – ist 2026 zurück auf der politischen Tagesordnung. Für Betriebe mit Schichtbetrieb klingt das zunächst nach einer Frage der Lohnabrechnung. Tatsächlich trifft die Debatte einen wunden Punkt gerade im Gesundheitswesen: Wer einen finanziellen Anreiz setzt, am ersten Krankheitstag trotzdem zu erscheinen, riskiert genau das, was in Apotheke, Praxis und Pflege am teuersten ist – kranke Beschäftigte am Patienten. Dieser Beitrag ordnet ein, was heute gilt, was diskutiert wird und was ein Karenztag für die Dienst- und Ausfallplanung ändern würde – und was nicht.

Lesezeit 7 Min. Aktualisiert 1. September 2026
Das Wichtigste in Kürze: Stand September 2026 gilt unverändert § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz: Wer krank ist, erhält bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) die volle Vergütung vom Arbeitgeber, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (70 Prozent des Brutto, höchstens 90 Prozent des Netto). Ein Karenztag – ein unbezahlter erster Krankheitstag – ist derzeit nur eine politische Diskussion, kein Gesetz und kein Gesetzentwurf. Für den Dienstplan ist die wichtigste Erkenntnis: Ob der erste Tag bezahlt wird oder nicht, ändert nichts daran, dass die Schicht besetzt werden muss. Ein Karenztag ist kein Ausfallmanagement, sondern verschiebt nur, wer die Kosten trägt – und schafft im Gesundheitswesen den falschen Anreiz, krank zur Arbeit zu kommen.

Worum es geht: ein Wartetag ohne Lohn

Ein Karenztag bedeutet, dass für den ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit keine Vergütung gezahlt wird – die Fortzahlung beginnt erst ab dem zweiten Krankheitstag. Die Idee dahinter ist ein finanzieller Anreiz, wegen kleinerer Beschwerden nicht gleich zu Hause zu bleiben. In der Diskussion 2026 kursieren zwei Varianten: erstens der klassische unbezahlte erste Tag, zweitens ein Modell, bei dem der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nur noch einmal im Jahr in voller Länge trägt und bei weiteren Erkrankungen früher die Krankenkasse mit dem niedrigeren Krankengeld übernimmt.

Das gilt heute: sechs Wochen nach § 3 EFZG

Die aktuelle Rechtslage ist eindeutig und unverändert. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen – 42 Kalendertage je Erkrankung – das volle Arbeitsentgelt weiter. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis ununterbrochen vier Wochen bestanden hat. Erst nach Ablauf der sechs Wochen springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein: 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – die heutige Systematik
Wer zahltHöhe
Tag 1 bis Woche 6 (max. 42 Kalendertage)Arbeitgeber100 % des Entgelts
Ab Woche 7KrankenkasseKrankengeld: 70 % brutto, max. 90 % netto
Voraussetzung—Arbeitsverhältnis besteht seit mind. 4 Wochen

Für kleinere Betriebe – Apotheken, Einzelpraxen, ambulante Dienste – ist zudem das U1-Umlageverfahren wichtig: Arbeitgeber mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten zahlen eine Umlage an die Krankenkassen und bekommen dafür einen Teil der Entgeltfortzahlung erstattet. Je nach gewähltem Umlagesatz liegt die Erstattung zwischen 40 und 80 Prozent. Ein Teil der Fortzahlungskosten, über die in der Karenztag-Debatte gesprochen wird, wird also bei kleinen Betrieben ohnehin schon solidarisch aufgefangen.

Was 2026 diskutiert wird – und was (noch) nicht gilt

Auslöser ist der gestiegene Krankenstand und die damit verbundenen Kosten. Nach Berechnungen tragen Arbeitgeber inzwischen Schätzungen zufolge rund 85 Milliarden Euro im Jahr an Entgeltfortzahlung. Im Frühjahr 2026 wurde der Karenztag im Rahmen der Reformgespräche der Koalition wieder erörtert. Entscheidend für die Praxis ist die Einordnung: Es handelt sich um eine politische Diskussion, nicht um ein beschlossenes Gesetz und – Stand dieses Beitrags – auch nicht um einen fertigen Gesetzentwurf. Es gibt kein Umsetzungsdatum. Wer heute plant, plant nach der geltenden Sechs-Wochen-Regel.

Warum das im Gesundheitswesen besonders heikel ist

Ein Karenztag setzt einen finanziellen Anreiz, am ersten Krankheitstag trotzdem zur Arbeit zu erscheinen. In den meisten Branchen ist das vor allem ein Produktivitätsthema. In Apotheke, Praxis und Pflege ist es ein Infektionsthema: Wer mit einem grippalen Infekt hinter dem HV-Tisch, am Behandlungsstuhl oder am Pflegebett steht, gefährdet Kolleginnen, Kollegen und – vor allem – ohnehin geschwächte oder immungeschwächte Patientinnen und Patienten. Präsentismus, also das kranke Erscheinen, verlängert oft die eigene Genesung und kann aus einem Kurzausfall einen langen machen. Genau in einem Umfeld, das Hygiene und Immunitätsnachweise (Stichwort Masernschutz) hochhält, wirkt ein Anreiz zum Krank-zur-Arbeit-Kommen widersprüchlich.

Hinzu kommt der Arbeitsmarkt: Im anhaltenden Fachkräftemangel konkurrieren Betriebe um jede Kraft. Ein Signal, das an der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall spart, ist im Wettbewerb um Personal kein Vorteil. Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse zeigte, dass sogar eine Mehrheit der Arbeitgeber Kürzungen bei der Entgeltfortzahlung ablehnt.

Der Krankenstand – und warum die Zahl täuscht

Die durchschnittlichen Fehltage je Beschäftigten sind in den vergangenen Jahren gestiegen – je nach Krankenkasse und Statistik auf zuletzt deutlich über 15 Tage im Jahr. Ein erheblicher Teil dieses Anstiegs ist jedoch ein statistischer Effekt: Seit die Krankmeldung als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Kassen übermittelt wird, werden Fälle vollständiger erfasst, die früher nie in der Statistik landeten. Die Zahl steigt also auch, weil besser gezählt wird – nicht nur, weil mehr gefehlt wird. Wer daraus eine Anspruchshaltung ableitet, greift zu kurz.

Was ein Karenztag am Dienstplan ändern würde – und was nicht

Hier liegt der Kern für die Planung: Ob der erste Krankheitstag bezahlt wird oder nicht, ändert nichts daran, dass eine Schicht kurzfristig unbesetzt ist und gefüllt werden muss. Ein Karenztag ist ein lohn- und sozialpolitisches Instrument, kein Ausfallmanagement. Er verschiebt lediglich, wer die Kosten des ersten Tages trägt – die organisatorische Aufgabe, den Notdienst, die Sprechstunde oder die Frühschicht trotz Ausfall zu sichern, bleibt exakt dieselbe. Kein Betrieb sollte erwarten, dass ein Karenztag die kurzfristigen Ausfälle spürbar reduziert; die Belege dafür sind dünn. Was die Ausfälle wirklich abfedert, sind belastbare Vertretungsstrukturen: ein Springer- oder Flexpool, gepflegte Verfügbarkeiten und eine Planung, die eine Lücke sofort sichtbar macht.

Was Betriebe jetzt tun – und lassen sollten

  1. Nichts voreilig ändern: Es gilt die Sechs-Wochen-Regel. Arbeitsverträge oder Abläufe wegen eines diskutierten Karenztags umzustellen, wäre verfrüht und rechtlich angreifbar.
  2. Ausfälle sauber dokumentieren: Fehltage, Entgeltfortzahlungszeiträume und der Übergang ins Krankengeld gehören lückenlos erfasst – auch als Grundlage für die U1-Erstattung bei kleinen Betrieben.
  3. Vertretung stärken statt sparen: Ein funktionierender Springer-/Flexpool und aktuelle Verfügbarkeiten senken die realen Kosten kurzfristiger Ausfälle weit wirksamer als eine Kürzung der Fortzahlung.
  4. Präsentismus nicht belohnen: Gerade im Patientenkontakt sollte die klare Botschaft bleiben, bei ansteckenden Erkrankungen zu Hause zu bleiben – unabhängig von der Lohnfrage.
  5. Gesetzgebung beobachten: Sollte aus der Diskussion ein Gesetzentwurf werden, ändern sich Fristen und Abrechnung. Erst dann – und mit dem konkreten Wortlaut – sind Anpassungen sinnvoll.

Ob ein erster Krankheitstag künftig bezahlt wird oder nicht, entscheidet sich in Berlin – ob die Schicht besetzt ist, entscheidet sich im Dienstplan. Eine Software, in der Abwesenheiten, Verfügbarkeiten und ein Vertretungspool zusammenlaufen, macht eine kurzfristige Lücke sofort sichtbar und schlägt geeignete Kräfte vor, statt Telefonketten auszulösen. Im apotower-Vergleich für Gesundheitsbetriebe liegt Aplano vorn: Krankmeldungen und Abwesenheiten fließen direkt in den Plan, Fehlzeiten und Entgeltfortzahlungszeiträume sind sauber dokumentiert, und offene Schichten lassen sich per Verfügbarkeit oder Springerpool schnell nachbesetzen – die Aufgabe, die bleibt, egal wie die Karenztag-Debatte ausgeht.

Häufige Fragen

Was ist ein Karenztag?

Ein Karenztag ist ein erster Krankheitstag ohne Lohnfortzahlung – die Vergütung würde erst ab dem zweiten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Ziel eines solchen Wartetags ist ein finanzieller Anreiz, wegen kleinerer Beschwerden nicht sofort auszufallen. In Deutschland gibt es derzeit keinen Karenztag.

Gilt der Karenztag 2026 schon?

Nein. Stand September 2026 ist der Karenztag nur eine politische Diskussion – es gibt kein beschlossenes Gesetz und keinen fertigen Gesetzentwurf. Es gilt unverändert § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz mit sechs Wochen voller Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Wie ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aktuell geregelt?

Nach § 3 EFZG zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage je Erkrankung) das volle Entgelt weiter, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto, höchstens 90 Prozent des Netto.

Was würde ein Karenztag für Apotheke, Praxis und Pflege bedeuten?

Vor allem einen Zielkonflikt: Ein finanzieller Anreiz, am ersten Krankheitstag trotzdem zu erscheinen, erhöht im Patientenkontakt das Infektionsrisiko und den Präsentismus. Für die Dienstplanung ändert ein Karenztag nichts an der eigentlichen Aufgabe – die ausgefallene Schicht muss weiterhin besetzt werden.

Bekommt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung erstattet?

Kleine Betriebe mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten nehmen am U1-Umlageverfahren teil und erhalten je nach gewähltem Umlagesatz zwischen 40 und 80 Prozent der Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse erstattet. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation der Fehl- und Fortzahlungszeiten.

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