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Dienstplan in der außerklinischen Intensivpflege: 1:1-Versorgung, Beatmung und Ausfallkonzept

In der außerklinischen Intensivpflege hat der Dienstplan eine Härte, die es sonst kaum gibt: Eine 1:1-versorgte, beatmete Person darf nie unbeaufsichtigt sein – eine unbesetzte Schicht ist keine Unterbesetzung, sondern eine akute Gefährdung. Zugleich hat die Reform durch das IPReG die Anforderungen an Qualifikation und Nachweis erhöht. Dieser Beitrag zeigt, wie 1:1-Versorgung in eigener Häuslichkeit, Wohngemeinschaft und Einrichtung planerisch funktioniert, warum die wache Nachtpräsenz den Plan prägt und wieso ein belastbares Ausfallkonzept hier nicht Kür, sondern Pflicht ist.

Lesezeit 8 Min. Aktualisiert 27. August 2026
Das Wichtigste in Kürze: Die außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V, seit dem IPReG von 2020 neu geregelt) versorgt beatmete und intensivpflichtige Menschen dauerhaft außerhalb der Klinik – in der eigenen Häuslichkeit (meist 1:1), in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung. Der Dienstplan muss eine lückenlose 24-Stunden-Versorgung mit wacher Nachtpräsenz durch beatmungserfahrene Fachkräfte sicherstellen. Weil bei 1:1-Versorgung jeder Ausfall unmittelbar eine Versorgungslücke am Patienten bedeutet, ist ein systematisches Ausfallkonzept – Springerpool, klare Nachbesetzungsregeln, verlässliche Erreichbarkeit – der wichtigste Teil der Planung. Es gelten das Arbeitszeitgesetz und die Qualifikationsanforderungen der G-BA-Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege.

Was das IPReG für die Planung geändert hat

Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG, 2020) hat der Gesetzgeber die außerklinische Intensivpflege als eigene Leistung in § 37c SGB V verankert und die nähere Ausgestaltung dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen. Die daraus entstandene Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) stellt unter anderem Anforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals und an die regelmäßige ärztliche Prüfung, ob eine Entwöhnung von der Beatmung (Weaning) möglich ist. Für den Dienstplan heißt das doppelt: Es dürfen nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte in die beatmungspflichtigen Dienste, und der Nachweis der tatsächlichen Besetzung gewinnt an Bedeutung.

Drei Versorgungsorte, drei Planungslogiken

  • Eigene Häuslichkeit (1:1): Eine Fachkraft versorgt eine Person rund um die Uhr im Schichtwechsel. Der „Dienstplan“ ist hier ein durchgehender Besetzungsplan für einen einzigen Haushalt – jede Schicht muss nahtlos an die nächste anschließen, ohne Puffer und ohne Vertretung vor Ort.
  • Intensivpflege-Wohngemeinschaft (Beatmungs-WG): Mehrere intensivpflichtige Menschen leben zusammen, versorgt von einem Team. Hier lassen sich Dienste über mehrere Bewohner:innen bündeln, es braucht aber weiterhin eine feste, oft 1:1-nahe Betreuungsdichte je nach Bedarf.
  • Stationäre Einrichtung mit Beatmungsschwerpunkt: Die Planung ähnelt einer Intensiv- oder Beatmungsstation, mit fester Schichtstruktur und einem Betreuungsschlüssel je nach Versorgungsstufe.

Warum die wache Nachtpräsenz den Plan bestimmt

Anders als in vielen Pflegesettings gibt es in der Beatmungspflege keine bloße Rufbereitschaft oder schlafende Nachtwache für die 1:1-Versorgung: Absaugen, Beatmungskontrolle und das sofortige Reagieren auf Alarme verlangen wache, durchgehende Präsenz. Damit hat jeder versorgte Haushalt oder Platz drei volle Besetzungsblöcke pro Tag – häufig als 3-Schicht-System (Früh/Spät/Nacht à rund 8 Stunden) oder als 12-Stunden-Modell (Tag/Nacht). Das 12-Stunden-Modell reduziert Übergaben und Wege, verlangt aber besondere Aufmerksamkeit für Pausen, Höchstarbeitszeit und die Erholung nach der Nacht.

Beispiel: 1:1-Versorgung eines Haushalts über die Woche

Beispiel-Besetzungsplan eines beatmeten Klienten, 12-Stunden-Modell (T = Tagdienst ~7–19 Uhr, N = Nachtdienst ~19–7 Uhr, X = frei, SP = Springer/Reserve)
FachkraftMoDiMiDoFrSaSo
PFK AdamskiTTXXNNX
PFK BaumannNNXTTXX
PFK CetinXXTNXXT
PFK DörrXXNXXTN
PFK Engel (SP)SPSPSPSPSPSPSP

Jede Spalte muss lückenlos ein T und ein N enthalten – fehlt eine Besetzung, steht keine Versorgung. Die Reserve (PFK Engel) ist deshalb nicht optional, sondern fester Bestandteil des Plans. Kritisch ist außerdem der Nacht-auf-Tag-Wechsel: Nach einem Nachtdienst bis 7 Uhr ist ein Tagdienst am selben Tag ausgeschlossen; die elf Stunden Ruhezeit müssen auch im 12-Stunden-Rhythmus stehen.

Das Ausfallkonzept ist der eigentliche Plan

In den meisten Branchen fängt eine Krankmeldung sich über Umverteilung im Team ab. In der 1:1-Beatmungspflege gibt es nichts umzuverteilen: Fällt die Frühschicht aus, muss binnen Stunden eine qualifizierte Ersatzkraft im Haushalt stehen. Das gelingt nur mit einem vorbereiteten Ausfallkonzept:

  • ein Springer- oder Flexpool aus beatmungserfahrenen Fachkräften, der bewusst nicht voll verplant ist,
  • klare, vorab vereinbarte Nachbesetzungsregeln (wer wird in welcher Reihenfolge angefragt, welche Zuschläge gelten für den Einsprung),
  • verlässliche Erreichbarkeit und schnelle Kommunikation über eine App statt über eine lange Telefonkette,
  • Qualifikations-Matching: Die Reserve muss den konkreten Beatmungsfall auch versorgen dürfen – eine allgemeine Pflegekraft ersetzt keine beatmungserfahrene Fachkraft.

Vorlage oder Software?

Eine Tabelle kann einen einzelnen Haushalt abbilden. Sie stößt an ihre Grenzen, sobald ein Pflegedienst mehrere Klient:innen und Wohngemeinschaften parallel plant, Qualifikationen je Beatmungsfall matchen und bei jedem Ausfall in Minuten die passende Reserve finden muss. Genau das – Qualifikations-Matching, Ruhezeitprüfung über 12-Stunden-Dienste und die schnelle, dokumentierte Nachbesetzung – ist der Punkt, an dem Software den Unterschied macht.

Qualifikationen je Schicht hinterlegen, Ruhezeiten im 12-Stunden-Rhythmus automatisch prüfen und offene Dienste in Sekunden an verfügbare, passend qualifizierte Fachkräfte melden – dafür ist eine App gebaut, eine Tabelle nicht. Im apotower-Vergleich für Gesundheitsbetriebe liegt Aplano vorn: Verfügbarkeiten, Qualifikationen, Abwesenheiten und Stundenkonten laufen in einem Ablauf zusammen, sodass ein Ausfall nicht in einer Telefonkette endet, sondern in einer gezielten Anfrage an die richtige Reserve.

Häufige Fragen

Was ist die außerklinische Intensivpflege rechtlich?

Sie ist seit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG, 2020) als eigene Leistung in § 37c SGB V geregelt. Sie versorgt beatmete und intensivpflichtige Menschen dauerhaft außerhalb der Klinik – in der eigenen Häuslichkeit, in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur außerklinischen Intensivpflege stellt Anforderungen an die Qualifikation des Personals und an die regelmäßige Prüfung des Beatmungsentwöhnungs-Potenzials.

Warum ist ein Ausfallkonzept in der 1:1-Beatmungspflege so wichtig?

Weil bei 1:1-Versorgung nichts umzuverteilen ist: Fällt eine Schicht aus, entsteht sofort eine Versorgungslücke an einer beatmeten Person – eine akute Gefährdung, keine bloße Unterbesetzung. Deshalb braucht es einen Springer- oder Flexpool aus beatmungserfahrenen Fachkräften, vorab vereinbarte Nachbesetzungsregeln, schnelle Erreichbarkeit und ein Qualifikations-Matching, damit die Reserve den konkreten Fall auch versorgen darf.

Welche Schichtmodelle sind in der außerklinischen Intensivpflege üblich?

Verbreitet sind das 3-Schicht-System (Früh, Spät, Nacht à rund acht Stunden) und das 12-Stunden-Modell (Tag- und Nachtdienst). Das 12-Stunden-Modell reduziert Übergaben und Wege, verlangt aber besondere Aufmerksamkeit für Pausen, Höchstarbeitszeit und die elfstündige Ruhezeit – insbesondere beim Wechsel vom Nacht- in den Tagdienst, der am selben Tag ausgeschlossen ist.

Darf jede Pflegekraft in der Beatmungspflege eingesetzt werden?

Nein. Die Versorgung beatmeter Menschen verlangt beatmungserfahrene, entsprechend qualifizierte Fachkräfte; die G-BA-Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege stellt hierzu Anforderungen. Der Dienstplan muss die Qualifikation je Schicht sicherstellen – auch bei der Nachbesetzung im Ausfall. Eine allgemeine Pflegekraft ersetzt keine beatmungserfahrene Fachkraft.

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