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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Gesundheitswesen

Ausgerechnet die Branche, die für die Gesundheit anderer sorgt, hat selbst überdurchschnittlich hohe Krankenstände. Schichtdienst, körperliche und emotionale Belastung fordern ihren Tribut. Betriebliches Gesundheitsmanagement setzt genau hier an – und ist dank Steuervorteilen und klarer gesetzlicher Grundlage auch für kleine Betriebe machbar.

Lesezeit 6 Min. Aktualisiert 24. Juli 2026

Was BGM umfasst

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist der Oberbegriff für drei Bausteine: den gesetzlichen Arbeitsschutz, die freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Ziel ist, Belastungen zu senken, bevor daraus Krankheit und Ausfall werden.

Der 600-Euro-Steuerfreibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG)

Der wichtigste finanzielle Hebel: Arbeitgeber können pro Mitarbeitendem und Kalenderjahr bis zu 600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei für zertifizierte Gesundheitsförderung ausgeben. Wichtig – es handelt sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze: Wird der Betrag überschritten, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Begünstigt sind Maßnahmen, die die Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V erfüllen, etwa:

  • Kurse zu Stressbewältigung, Resilienz und Entspannung (z. B. Yoga, Progressive Muskelrelaxation)
  • Bewegungs- und Rückenprogramme – gerade in der körperlich fordernden Pflege
  • Angebote zu gesunder Ernährung und Suchtprävention

Pflicht statt Kür: die Gefährdungsbeurteilung

Unabhängig von freiwilligen Angeboten schreibt § 5 Arbeitsschutzgesetz jedem Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vor – ausdrücklich einschließlich der psychischen Belastung. Gerade Schicht-, Nacht- und Notdienste sowie Zeitdruck und emotionale Belastung gehören hier auf den Prüfstand. Die Beurteilung ist zu dokumentieren und bei Änderungen fortzuschreiben.

BEM: das Pflichtangebot nach langer Krankheit

War eine Mitarbeiterin innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Das Angebot ist Pflicht – die Teilnahme für die Beschäftigten freiwillig. Ein häufiger Baustein daraus ist die stufenweise Wiedereingliederung.

Der unterschätzte BGM-Hebel: die Dienstplanung

Teure Kurse ersetzen keine gute Arbeitsorganisation. Der größte Belastungsfaktor im Gesundheitswesen ist der Dienstplan selbst – und genau daran lässt sich sofort etwas ändern:

  • Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten zuverlässig einhalten statt regelmäßig ausreizen.
  • Dienstpläne früh veröffentlichen, damit Erholung und Privatleben planbar werden.
  • Ungünstige Schichtfolgen (etwa Spät- direkt vor Frühdienst) vermeiden.
  • Kurzfristiges Einspringen fair verteilen und über einen Springerpool abfedern statt über Dauerbelastung Einzelner.
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