Elternzeit im Team planen: Fristen, Elterngeld & Vertretung
Eine Mitarbeiterin geht in Elternzeit, eine andere kommt in Teilzeit zurück: Für kleine Teams in Apotheke, Praxis und Pflege ist das eine planerische Herausforderung – oft über Monate. Der Mutterschutz endet mit der Geburt bzw. der Schutzfrist; die Elternzeit ist die Phase danach. Wer Fristen und Spielräume kennt, überbrückt den Ausfall geordnet statt in letzter Minute.
Dauer und Aufteilung (§ 15 BEEG)
Elternzeit ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung zur Betreuung des eigenen Kindes. Pro Kind stehen bis zu drei Jahren zu. Sie kann bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes genommen und in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten lässt sich in den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag verschieben – etwa für die Einschulung.
Anmeldefristen – hier zählt der Zeitpunkt
Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden, und die Frist hängt vom Alter des Kindes ab:
- Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag: spätestens sieben Wochen vor Beginn.
- Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag: spätestens 13 Wochen vor Beginn.
- Bei der Anmeldung ist verbindlich festzulegen, für welche Zeiten innerhalb der ersten zwei Jahre Elternzeit genommen wird.
Teilzeit während der Elternzeit
Elternzeit heißt nicht zwingend „ganz weg“: Während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden erlaubt – auch beim eigenen Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen (Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten, Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate) besteht darauf sogar ein Anspruch. Für den Dienstplan ist das oft die pragmatischste Lösung: Die eingearbeitete Kraft bleibt mit reduzierten Stunden im Team.
Elterngeld in Kürze
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens. Das Basiselterngeld beträgt rund 65 % des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Mit dem ElterngeldPlus lässt sich der Bezug strecken, und der Partnerschaftsbonus fördert paralleles Arbeiten beider Eltern in Teilzeit. Seit April 2025 gilt eine Einkommensgrenze: Ab 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch. Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt, nicht beim Arbeitgeber – für die Personalplanung ist aber wichtig, wie lange und in welchem Modell bezogen wird.
Die Vertretung organisieren
Eine über Monate absehbare Lücke lässt sich planen – anders als ein kurzfristiger Krankheitsfall. Bewährt hat sich:
- Befristete Vertretung: Für die Dauer der Elternzeit ist eine Befristung mit Sachgrund nach § 21 BEEG ausdrücklich zulässig – rechtssicher und passgenau.
- Interne Aufstockung: Teilzeitkräfte, die mehr arbeiten möchten, vorrangig berücksichtigen (siehe Brückenteilzeit).
- Übergabe planen: Einarbeitungszeit vor Beginn der Elternzeit und – bei Teilzeit in der Elternzeit – feste, verlässliche Tage vereinbaren.
- Rückkehr vorbereiten: Rückkehrdatum und geplantes Stundenmodell früh im Dienstplan vermerken.
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