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Arbeitszeugnis: Aufbau, Zeugniscodes & Formulierungshilfen

Ob PTA, MFA oder Pflegefachkraft: Beim Ausscheiden hat jede und jeder Beschäftigte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Für Arbeitgeber ist das mehr als eine lästige Pflicht – ein faires, sauber formuliertes Zeugnis gehört zu einer wertschätzenden Trennungskultur und schützt vor Rechtsstreit. Dieser Ratgeber erklärt Aufbau, Zeugnissprache und die häufigsten Fallstricke.

Lesezeit 6 Min. Aktualisiert 2. August 2026

Anspruch: einfaches oder qualifiziertes Zeugnis

Der Anspruch ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung (für Auszubildende aus § 16 BBiG). Das einfache Zeugnis beschränkt sich auf Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis – das die meisten verlangen – bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. Auf Verlangen ist das qualifizierte Zeugnis auszustellen; ein Zwischenzeugnis ist bei berechtigtem Interesse (etwa Vorgesetztenwechsel oder Elternzeit) möglich.

Die zwei Grundsätze: wahr und wohlwollend

Jedes Zeugnis unterliegt zwei Prinzipien, die sich manchmal reiben: Es muss wahr sein (nichts Erfundenes, aber auch nichts bewusst Verschwiegenes, das für Dritte wesentlich ist) und zugleich wohlwollend, also das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Aus diesem Spannungsfeld ist die berühmte verschlüsselte Zeugnissprache entstanden.

Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses

  1. Überschrift, Personalien und exakte Beschäftigungsdauer
  2. Beschreibung des Unternehmens und der Position
  3. detaillierte Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung
  4. Leistungsbeurteilung (Können, Arbeitsweise, Erfolg, Fachwissen)
  5. die zusammenfassende Leistungsbewertung (die „Gesamtnote“)
  6. Verhaltensbeurteilung gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und – im Gesundheitswesen wichtig – Patienten bzw. Kunden
  7. Schlussformel mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen
  8. Ort, Datum und Unterschrift einer weisungsbefugten Person

Die Zeugnissprache verstehen (Notenskala)

Die zusammenfassende Bewertung folgt einer eingespielten Skala. Die entscheidenden Wörter sind „stets“, „vollste/volle“ und „Zufriedenheit“:

  • „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut
  • „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = gut
  • „zu unserer vollen Zufriedenheit“ = befriedigend
  • „zu unserer Zufriedenheit“ = ausreichend
  • „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ = mangelhaft

Häufige Fehler, die teuer werden

  • Rechtschreib- und Formfehler – sie entwerten das Zeugnis und begründen einen Berichtigungsanspruch.
  • Auslassungen: Fehlt eine übliche Kernaussage (z. B. zum Verhalten gegenüber Patienten), wird das als bewusste Abwertung gelesen.
  • widersprüchliche Aussagen zwischen Tätigkeits- und Leistungsteil
  • eine fehlende oder lieblose Schlussformel – gerade sie prägt den Gesamteindruck.

Muster-Bausteine für Gesundheitsberufe

Konkret wird ein gutes Zeugnis durch eine präzise Tätigkeitsbeschreibung: bei der PTA etwa Beratung, Prüfung und Herstellung von Rezepturen sowie Warenwirtschaft; bei der MFA Patientenannahme, Assistenz, Abrechnung und Hygiene; bei der Pflegefachkraft Grund- und Behandlungspflege, Dokumentation und Angehörigenkommunikation. Je konkreter die Aufgaben, desto glaubwürdiger und wertvoller das Zeugnis für die nächste Bewerbung.

Schlussformel und Ausstellung

Das Zeugnis ist auf Firmenpapier, sauber formatiert und von einer ranghöheren, weisungsbefugten Person zu unterschreiben. Es trägt das Datum des rechtlichen Beschäftigungsendes, auch wenn es erst später erstellt wird. Wird ein Zeugnis nachweislich verspätet oder fehlerhaft ausgestellt, kann daraus ein Schadensersatzanspruch entstehen – ein weiterer Grund, sorgfältig zu formulieren.

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